Grundsteuerwertbescheid
Auch: Bescheid über den Grundsteuerwert · Grundsteuerwertfeststellungsbescheid
Der Grundsteuerwertbescheid ist der Feststellungsbescheid, mit dem das Finanzamt nach dem neuen Bewertungsrecht (Grundsteuerreform, Hauptfeststellung zum 1.1.2022) den Grundsteuerwert eines Grundstücks feststellt. Er bildet die Ausgangsgröße für den nachfolgenden Grundsteuermessbescheid und damit für die letztlich von der Gemeinde festgesetzte Grundsteuer.
Ausführliche Erklärung
Mit der Grundsteuerreform wurde das Bewertungsverfahren für Grundstücke neu geregelt. Nach § 219 BewG stellt das zuständige Finanzamt für jede wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes (Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. Grundstück des Grundvermögens) in einem eigenständigen Feststellungsverfahren den Grundsteuerwert durch Grundsteuerwertbescheid fest. Neben der eigentlichen Wertfeststellung enthält der Bescheid nach § 219 Abs. 2 BewG weitere Feststellungen, etwa zur Vermögensart, bei Grundstücken zur Grundstücksart sowie zur Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit und den Beteiligungsanteilen bei mehreren Eigentümern.
Das Besteuerungsverfahren der Grundsteuer läuft dreistufig ab:
1. Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt): Feststellung des Grundsteuerwerts nach den jeweiligen landesspezifischen Bewertungsmodellen (Bundesmodell oder abweichende Ländermodelle).
2. Grundsteuermessbescheid (Finanzamt): Anwendung der Grundsteuermesszahl auf den Grundsteuerwert zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags.
3. Grundsteuerbescheid (Gemeinde): Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag zur Festsetzung der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer.
Für Eigentümer und Makler ist besonders relevant, dass Einwendungen gegen die Höhe der Grundsteuer regelmäßig bereits gegen den Grundsteuerwertbescheid gerichtet werden müssen, da dort die eigentliche Bewertung erfolgt – ein späterer Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde kann die zugrunde liegende Wertfeststellung meist nicht mehr angreifen, wenn der Grundsteuerwertbescheid bereits bestandskräftig geworden ist. Nach der Neubewertung zum 1.1.2022 (Anwendung ab 2025) haben zahlreiche Eigentümer erstmals neue Grundsteuerwertbescheide erhalten, die teils erheblich vom bisherigen Einheitswert abweichen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer erhält vom Finanzamt einen Grundsteuerwertbescheid, der für sein Grundstück einen Grundsteuerwert von 180.000 Euro feststellt. Hält er diesen Wert für zu hoch angesetzt, muss er innerhalb eines Monats Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen – nicht erst gegen den später von der Gemeinde erlassenen Grundsteuerbescheid.
Rechtsgrundlage
- § 219 BewG – Regelt das gesonderte Feststellungsverfahren für den Grundsteuerwert durch das Finanzamt (Grundsteuerwertbescheid) als Grundlage für den nachfolgenden Grundsteuermessbescheid.