Heizkostenverteiler

Auch: HKV · Verdunstungsheizkostenverteiler · elektronischer Heizkostenverteiler

Ein Heizkostenverteiler (HKV) ist ein kleines Messgerät, das an jedem Heizkörper einer Wohnung angebracht wird und die abgegebene Wärmemenge erfasst. Er bildet die Grundlage für die verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung.

Ausführliche Erklärung

Man unterscheidet zwei Bauarten: Verdunstungsheizkostenverteiler (mit Messampulle, die verdunstet und deren Restfüllstand jährlich abgelesen wird) und elektronische Heizkostenverteiler (erfassen die Temperaturdifferenz zwischen Heizkörper und Raum digital und übermitteln die Werte oft per Funk). Seit der HeizkostenV-Novelle 2021 müssen Neugeräte fernablesbar sein; bestehende nicht fernablesbare Geräte mussten bis Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, damit Mieter monatliche Verbrauchsinformationen erhalten können (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie).

Für den Makler ist relevant: Die Kosten für Anmietung, Eichung, Wartung und Ablesung der HKV sind Teil der umlagefähigen Heizkosten (§ 2 Nr. 4 Buchstabe a BetrKV) und werden meist über ein Messdienstunternehmen abgerechnet. Eigentümer, die HKV kaufen statt mieten, können nur die Abschreibung (AfA) und Wartungskosten umlegen, nicht den vollen Kaufpreis auf einmal. Beim Verkauf oder Vermieterwechsel ist zu prüfen, ob ein laufender Mess-Dienstleistungsvertrag mit Mindestlaufzeit übernommen werden muss.

Fehlt eine Verbrauchserfassung durch HKV vollständig, obwohl sie technisch möglich und vorgeschrieben wäre, darf der Mieter seinen Kostenanteil pauschal um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV) – ein Punkt, den Makler bei der Objektübergabe und Nebenkostenprüfung im Blick haben sollten.

Beispiel aus der Praxis

In einer Eigentumswohnung sind an den vier Heizkörpern elektronische Heizkostenverteiler installiert, die per Funk monatlich ausgelesen werden. Die Hausverwaltung erhält die Jahreswerte automatisch vom Messdienstleister und rechnet daraus den verbrauchsabhängigen Heizkostenanteil jedes Eigentümers bzw. Mieters ab.

Rechtsgrundlage

  • Heizkostenverordnung – schreibt die Verbrauchserfassung mittels HKV oder Wärmemengenzähler vor und regelt Fernablesbarkeit sowie Verbrauchsinformation.
  • § 2 Nr. 4 BetrKV – erfasst die Kosten für Miete, Eichung und Wartung der Geräte als umlagefähige Heizkosten.

Verwandte Begriffe