Hochbau

Auch: Hochbauarbeiten

Der Hochbau umfasst alle Bauarbeiten oberhalb der Geländeoberkante, die zur Errichtung eines Gebäudes führen – von tragenden Wänden, Decken und Dächern über den Rohbau bis zum vollständigen Innenausbau. Er bildet gemeinsam mit dem Tiefbau die klassische Zweiteilung des Bauwesens.

Ausführliche Erklärung

Während der Tiefbau die Arbeiten unterhalb bzw. im Erdreich abdeckt – Erdaushub, Gründung, Leitungsbau –, umfasst der Hochbau alles, was sich sichtbar über der Geländeoberkante erhebt: tragende und nichttragende Wände, Decken, Treppen, Dachkonstruktion sowie sämtliche Ausbaugewerke bis zur Bezugsfertigkeit. Der Hochbau gliedert sich üblicherweise in zwei Phasen:

  • Rohbau: Herstellung der tragenden Konstruktion (Wände, Decken, Dachstuhl) sowie der Gebäudehülle bis zur Wetterdichtheit.
  • Ausbau: Alle nachfolgenden Gewerke wie Putz, Estrich, Elektro- und Sanitärinstallation, Fenster- und Türeneinbau, Malerarbeiten und Bodenbeläge bis zur Bezugsfertigkeit.

Im Hochbau kommen unterschiedliche Bauweisen zum Einsatz – Massivbau (Mauerwerk, Stahlbeton), Skelettbau, Holzbau oder Fertigbauweise –, die sich in Statik, Bauzeit und Kosten unterscheiden. Für Bauherren, Käufer und Makler ist die Unterscheidung zwischen Tief- und Hochbau vor allem bei der Bauzeitenplanung und der Beurteilung des Baufortschritts relevant, etwa bei Ratenzahlungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, deren Zahlungsraten sich am jeweiligen Baufortschritt orientieren.

Beispiel aus der Praxis

Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten – Baugrube, Fundament, Kanalanschlüsse – beginnt auf einer Baustelle der Hochbau mit dem Mauern der Kellerwände, gefolgt vom Betonieren der Geschossdecken und der Errichtung des Dachstuhls.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition; es gelten die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sowie die technischen Regelwerke (u. a. VOB/C-Normen für Hochbauleistungen).

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