Immobilienökonom

Auch: Immobilienökonomin · Diplom-Immobilienökonom

Immobilienökonom ist die Bezeichnung für eine akademische Zusatzqualifikation der Immobilienwirtschaft, die typischerweise berufsbegleitend an spezialisierten Instituten (z. B. IREBS, ADI, EBS oder Fachhochschulen) erworben wird. Anders als etwa "Rechtsanwalt" ist der Titel gesetzlich nicht geschützt und kein staatlich reglementierter Berufsabschluss.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff Immobilienökonom entstand in den 1990er-Jahren, als die Immobilienwirtschaft eine akademische Professionalisierung ihrer Fach- und Führungskräfte anstrebte. Verschiedene Institute – etwa die IREBS Immobilienakademie, die ADI Akademie der Immobilienwirtschaft, private Hochschulen und einzelne Universitäten – bieten seither berufsbegleitende Studiengänge oder Zertifikatsprogramme an, die mit dem Titel "Immobilienökonom(in)" (oft mit Zusatz der jeweiligen Institution, z. B. "Immobilienökonom (IREBS)") abschließen.

Inhaltlich vermitteln diese Programme betriebswirtschaftliches, rechtliches und technisches Wissen rund um Immobilien: Bewertung, Finanzierung, Projektentwicklung, Immobilienrecht, Bestandsmanagement und Portfoliomanagement. Die Ausbildung richtet sich vor allem an Makler, Hausverwalter, Bankmitarbeiter, Bauträger und andere Branchenprofis, die ihre fachliche Qualifikation über die reine Berufserfahrung hinaus dokumentieren möchten.

Rechtlich ist wichtig: Der Titel ist nicht gesetzlich geschützt wie etwa akademische Grade (Diplom, Bachelor, Master) und begründet für sich genommen keine besondere Zulassung oder Erlaubnispflicht nach der Gewerbeordnung. Für die Tätigkeit als Immobilienmakler bleibt weiterhin die Erlaubnis nach § 34c GewO maßgeblich; der Titel "Immobilienökonom" ersetzt diese nicht, kann aber als zusätzliches Qualifikationsmerkmal in der Kundenkommunikation und im Wettbewerb genutzt werden.

Beispiel aus der Praxis

Eine Maklerin mit mehrjähriger Berufserfahrung absolviert berufsbegleitend ein zweijähriges Studienprogramm an einer Immobilienakademie und schließt es als "Immobilienökonomin (ADI)" ab. Sie darf den Titel künftig auf Visitenkarten und im Exposé führen, benötigt für ihre Maklertätigkeit aber weiterhin die reguläre Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage – der Titel ist keine geschützte Berufsbezeichnung, sondern eine private Bildungsqualifikation der jeweils ausbildenden Institution.

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