Maklerbüro

Auch: Immobilienmaklerbüro · Maklerunternehmen

Ein Maklerbüro ist der organisatorische Rahmen – vom Einzelunternehmen bis zur Filialstruktur eines Franchise-Systems –, in dem ein oder mehrere Immobilienmakler gewerbsmäßig Kauf-, Miet- oder Pachtobjekte vermitteln oder nachweisen.

Ausführliche Erklärung

Der Begriff „Maklerbüro" beschreibt keinen eigenen Rechtsbegriff, sondern die betriebliche Organisationsform, in der die Maklertätigkeit ausgeübt wird – von der Einzelfirma über die GmbH bis zur Franchise-Filiale eines überregionalen Maklerverbunds. Rechtlich entscheidend ist nicht das Büro als solches, sondern die gewerberechtliche Erlaubnis: Wer gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- oder gewerbliche Räume vermitteln oder nachweisen will, benötigt nach § 34c Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, die insbesondere Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt.

Im Alltag eines Maklerbüros bündeln sich typische Funktionen: Akquise und Objektaufnahme, Exposé-Erstellung und Vermarktung, Besichtigungsorganisation, Bonitätsprüfung von Interessenten sowie – bei größeren Büros – die Führung angestellter oder freier Makler durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder Büroleiter. Für die Innenorganisation gelten zusätzlich die Berufspflichten aus der Maklerverordnung (u. a. Nachweis- und Aufklärungspflichten) sowie, bei Bearbeitung von Kundengeldern oder erhöhtem Geldwäscherisiko, die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes.

Beispiel aus der Praxis

Ein Maklerbüro mit mehreren Filialen beschäftigt angestellte Immobilienmakler unter der gewerberechtlichen Erlaubnis des geschäftsführenden Gesellschafters. Dieser trägt die Verantwortung dafür, dass alle Mitarbeiter die Vorgaben aus § 34c GewO und der Maklerverordnung einhalten.

Rechtsgrundlage

  • § 34c GewO – Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung und den Nachweis von Immobiliengeschäften.

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