Immobilienportale
Auch: Online-Immobilienbörsen · Immobilien-Suchportale
Immobilienportale sind Online-Plattformen, auf denen Makler und private Eigentümer Kauf- und Mietangebote einstellen und Suchende gezielt nach Lage, Preis, Größe und Objektart filtern können. Sie sind heute der zentrale Vertriebskanal der Immobilienvermarktung.
Ausführliche Erklärung
Immobilienportale bündeln Angebot und Nachfrage auf einer digitalen Marktplatzstruktur. Anbieter (Makler, Bauträger, Privatpersonen) legen ein Inserat mit Exposé, Fotos, Grundriss, Preis und Kontaktdaten an; Interessenten durchsuchen den Bestand über Filterfunktionen und nehmen per Kontaktformular, Anruf oder Chat Kontakt auf. Für Makler sind Portale in der Praxis der wichtigste Lead-Kanal, ergänzt durch die eigene Maklerwebsite und Social-Media-Kanäle.
Wesentliche Merkmale aus Maklersicht:
- Reichweite gegen Gebühr: Die meisten großen Portale (etwa ImmoScout24, Immowelt, Immonet) finanzieren sich über Inseratsgebühren oder Abo-Modelle für Makler; für Privatanbieter sind Basisinserate teils kostenpflichtig, teils kostenfrei.
- Premium-/Top-Platzierungen: Gegen Aufpreis lassen sich Anzeigen hervorheben, um höhere Sichtbarkeit in der Trefferliste zu erzielen.
- Datenqualität und CRM-Anbindung: Professionelle Anbieter pflegen Objektdaten meist in einer Maklersoftware und spielen sie automatisiert an mehrere Portale gleichzeitig aus (Multi-Channel-Publishing).
- Pflichtangaben: Sobald ein Energieausweis vorliegt, müssen kommerzielle Immobilienanzeigen bestimmte Energiedaten enthalten – dies gilt ausdrücklich auch für Anzeigen in Immobilienportalen. Verantwortlich sind Verkäufer, Vermieter bzw. der beauftragte Makler.
- Verbrauchertransparenz: Angaben zu Provisionshöhe und -verteilung sowie zur Objektbeschreibung unterliegen den allgemeinen Grundsätzen der Preiswahrheit und dem Irreführungsverbot (Wettbewerbsrecht); unzutreffende Angaben können abmahnfähig sein.
Beispiel aus der Praxis
Ein Makler erstellt für eine Eigentumswohnung ein Exposé mit Fotos, Grundriss und den vorgeschriebenen Energieausweis-Angaben und veröffentlicht es zeitgleich über seine Maklersoftware auf mehreren Immobilienportalen. Interessenten finden das Inserat über eine Umkreissuche, senden eine Anfrage über das Kontaktformular des Portals, und der Makler vereinbart daraufhin Besichtigungstermine.
Rechtsgrundlage
- § 87 GEG – Pflichtangaben zum Energieausweis (Ausweisart, Energiewert, wesentlicher Energieträger, bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse) in Immobilienanzeigen, auch auf Onlineportalen; verantwortlich sind Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder der beauftragte Makler.
- Ergänzend gelten die allgemeinen wettbewerbs- und verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben zu Preiswahrheit und Irreführungsverbot.