Social-Media-Marketing

Auch: Social-Media-Vermarktung

Social-Media-Marketing bezeichnet den gezielten Einsatz sozialer Netzwerke – etwa Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok – zur Vermarktung von Immobilienobjekten, zum Aufbau einer Maklermarke und zur Gewinnung neuer Interessenten und Auftraggeber.

Ausführliche Erklärung

Während klassische Immobilienportale primär transaktionsorientiert sind (konkretes Objekt, konkrete Anfrage), verfolgt Social-Media-Marketing meist zusätzlich einen Markenbildungs- und Beziehungsansatz: Makler präsentieren nicht nur einzelne Objekte, sondern bauen über regelmäßige Inhalte – Objekt-Reels, Marktupdates, Einblicke in den Arbeitsalltag, Kundenerfahrungen – Vertrauen und Sichtbarkeit in ihrer Region auf. Ziel ist häufig weniger der Sofortverkauf über den Kanal selbst, sondern die Generierung von Leads (Interessentenkontakten) sowie die Stärkung der Alleinstellung gegenüber Wettbewerbern bei der Akquise neuer Verkaufs- oder Vermietungsaufträge.

Typische Formate sind kurze Video-Rundgänge durch Objekte, Vorher-Nachher-Vergleiche bei Sanierungsobjekten, Marktberichte zu regionalen Preisentwicklungen sowie bezahlte Anzeigenkampagnen (Ads), die auf bestimmte Zielgruppen nach Region, Interessen oder Lebenssituation ausgerichtet werden können. Organische Inhalte (unbezahlte Postings) und bezahlte Werbeanzeigen ergänzen sich dabei häufig.

Rechtlich sind bei Social-Media-Marketing insbesondere Datenschutz- und Kennzeichnungsaspekte zu beachten: Werden auf Fotos oder Videos erkennbare Personen – etwa aktuelle Bewohner eines Objekts – gezeigt, ist deren Einwilligung erforderlich. Beim Einsatz von Tracking-Pixeln der Plattformen (z. B. zur Erfolgsmessung von Anzeigen) gelten die datenschutzrechtlichen Informations- und Einwilligungspflichten der DSGVO. Zudem müssen bezahlte Beiträge und Kooperationen als Werbung erkennbar gemacht werden, um wettbewerbsrechtliche Kennzeichnungspflichten einzuhalten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Maklerbüro postet regelmäßig kurze Video-Rundgänge aktueller Objekte auf Instagram und schaltet zusätzlich eine regional ausgerichtete Werbeanzeige für ein neu in den Verkauf gegangenes Einfamilienhaus. Interessenten, die über den Anzeigenlink ein Kontaktformular ausfüllen, werden als Leads in das CRM-System des Büros übernommen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle eigenständige Rechtsgrundlage; berührt werden je nach Ausgestaltung Datenschutzrecht (DSGVO) bei der Verarbeitung von Nutzer- und Bilddaten sowie Wettbewerbsrecht (UWG) bei der Kennzeichnung von Werbung.

Verwandte Begriffe