Immobilienportal-Exposé

Auch: Online-Exposé · Portalanzeige

Das Immobilienportal-Exposé ist die speziell für Online-Portale aufbereitete Objektpräsentation, die Interessenten mit Bildern, Beschreibungstext, Ausstattungsmerkmalen und Preisangaben zur Kontaktaufnahme bewegen soll. Anders als das klassische PDF-Exposé unterliegt es zusätzlichen technischen und rechtlichen Vorgaben der jeweiligen Plattform sowie gesetzlichen Pflichtangaben.

Ausführliche Erklärung

Portale wie ImmoScout24, Immowelt oder eBay Kleinanzeigen strukturieren Immobilienanzeigen in standardisierten Feldern (Wohnfläche, Zimmerzahl, Baujahr, Kaufpreis bzw. Miete, Lage) und ergänzen diese um Freitextbeschreibung, Fotos, Grundrisse und teils virtuelle Rundgänge. Für den Erfolg eines Portal-Exposés sind aussagekräftige, professionelle Fotos, ein prägnanter Anzeigentitel und eine strukturierte, vollständige Objektbeschreibung entscheidend, da Interessenten meist zuerst über die Trefferliste und das Titelbild entscheiden, ob sie eine Anzeige überhaupt öffnen.

Rechtlich verpflichtend ist die Angabe von Energieausweis-Daten: Nach § 87 GEG müssen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien – dazu zählen auch Online-Portale – bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten, sofern dieser zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung bereits vorliegt. Bei Wohngebäuden sind das insbesondere die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis), der Wert des Endenergiebedarfs bzw. -verbrauchs, die wesentlichen Energieträger der Heizung, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse. Verantwortlich für die korrekten Angaben ist, wer die Anzeige aufgibt – bei Beauftragung eines Maklers regelmäßig dieser selbst. Fehlende oder unvollständige Pflichtangaben können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Neben den Energieausweis-Pflichtangaben sind bei der Gestaltung eines Portal-Exposés weitere Sorgfaltspflichten zu beachten: Die Objektbeschreibung darf keine irreführenden Angaben zu Fläche, Zustand oder Rechten Dritter enthalten, da hierfür eine Haftung des Maklers in Betracht kommen kann. Bildmaterial, das aktuelle Bewohner erkennen lässt, berührt zudem deren Persönlichkeitsrechte und sollte entsprechend anonymisiert oder mit Einwilligung verwendet werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler schaltet für eine Eigentumswohnung ein Exposé auf einem Immobilienportal. Er ergänzt die Pflichtangaben aus dem vorliegenden Energieausweis (Energieeffizienzklasse, Baujahr, Energieträger), lädt professionelle Fotos hoch und formuliert eine strukturierte Objektbeschreibung mit Ausstattungsmerkmalen und Lagebeschreibung.

Rechtsgrundlage

  • § 87 GEG – Pflichtangaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Immobilienanzeigen, einschließlich Online-Portalen.

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