Datenschutzerklärung (Website)
Auch: Datenschutzhinweise · Privacy Policy
Die Datenschutzerklärung ist der auf jeder Website leicht zugänglich bereitzustellende Text, mit dem der Betreiber seiner Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO nachkommt: Er erklärt, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und welche Rechte den Nutzern zustehen.
Ausführliche Erklärung
Erhebt eine Maklerwebsite personenbezogene Daten – etwa über Kontaktformulare, Exposé-Anfragen, Cookies, Tracking-Tools oder eingebettete Kartendienste – muss der Betreiber die betroffenen Personen gemäß Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung informieren. Die Informationspflicht umfasst mindestens: Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen, gegebenenfalls Kontaktdaten eines Datenschutzbeauftragten, die Verarbeitungszwecke und deren Rechtsgrundlage, betroffene Empfängerkategorien, geplante Datenübermittlungen in Drittländer, die Speicherdauer bzw. die Kriterien zu ihrer Festlegung sowie die Rechte der betroffenen Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde).
Art. 12 DSGVO verlangt zudem, dass diese Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in klarer und einfacher Sprache bereitgestellt werden – verschachtelte Juristensprache oder in AGB versteckte Hinweise genügen den Anforderungen nicht. Die Datenschutzerklärung ist von der Impressumspflicht zu unterscheiden: Während das Impressum (Anbieterkennzeichnung) primär der Identifizierung des Diensteanbieters dient, informiert die Datenschutzerklärung spezifisch über die Datenverarbeitung.
Für Maklerwebsites sind typische Erklärungsgegenstände: Verarbeitung von Interessentendaten aus Exposé-Anfragen, Einbindung von Portalen und Trackingtools (Google Analytics, Facebook-Pixel u. Ä.), Nutzung von Cookies sowie – bei Objektfotos und Grundrissen – gegebenenfalls die Verarbeitung von Daten aktueller Bewohner. Fehlt eine Datenschutzerklärung oder ist sie unvollständig, drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie aufsichtsbehördliche Maßnahmen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro bindet auf seiner Website ein Kontaktformular für Exposé-Anfragen sowie ein Analyse-Tool zur Besucherstatistik ein. In der Datenschutzerklärung wird transparent erläutert, welche Daten dabei erhoben werden, wie lange sie gespeichert bleiben und dass Nutzer der Verarbeitung jederzeit widersprechen können.
Rechtsgrundlage
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Direkterhebung personenbezogener Daten.
- Art. 12 DSGVO – Anforderungen an Form und Verständlichkeit der Informationen.