Widerspruchsrecht (Datenverarbeitung)
Auch: Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Nach Art. 21 DSGVO kann eine betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen, wenn diese auf berechtigtem Interesse oder einer Aufgabe im öffentlichen Interesse beruht. Bei Verarbeitung zu Zwecken der Direktwerbung besteht ein absolutes, unbedingtes Widerspruchsrecht.
Ausführliche Erklärung
Das Widerspruchsrecht greift bei Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (öffentliches Interesse) oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen) gestützt sind. Widerspricht die betroffene Person aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, muss der Verantwortliche die Verarbeitung einstellen – es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die die Interessen der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Eine Sonderregel gilt für die Direktwerbung: Wird ein Mailversand, Werbeanruf oder Ähnliches auf Basis eines berechtigten Interesses betrieben, kann die betroffene Person jederzeit und ohne Begründung widersprechen; der Verantwortliche muss die Verarbeitung zu Werbezwecken dann zwingend einstellen, eine Interessenabwägung findet hier nicht mehr statt. Der Verantwortliche muss spätestens bei der ersten Kommunikation mit der betroffenen Person – ausdrücklich und getrennt von anderen Informationen – auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen, etwa in der Datenschutzerklärung oder direkt im Newsletter-Footer.
Für Makler ist das Widerspruchsrecht insbesondere bei der Pflege von Interessenten-Datenbanken relevant: Wird ein Kaufinteressent, dessen Daten ursprünglich für eine konkrete Objektanfrage erhoben wurden, dauerhaft in einen Verteiler für allgemeine Objektangebote aufgenommen, muss er jederzeit unkompliziert widersprechen können – etwa über einen Abmeldelink im Newsletter. Anders als der Widerruf einer Einwilligung setzt der Widerspruch keine vorherige Einwilligung voraus, sondern richtet sich gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigten Interesses.
Beispiel aus der Praxis
Ein ehemaliger Kaufinteressent erhält regelmäßig Newsletter mit neuen Objektangeboten, obwohl er kein Interesse mehr hat. Er widerspricht der Verarbeitung seiner Daten zu Werbezwecken per E-Mail. Das Maklerbüro muss ihn ab diesem Zeitpunkt aus dem Verteiler entfernen, ohne dass eine weitere Prüfung oder Abwägung erforderlich wäre.
Rechtsgrundlage
- Art. 21 DSGVO – Widerspruchsrecht, insbesondere Abs. 2 und 3 zum absoluten Widerspruchsrecht bei Direktwerbung.