Inflation
Auch: Geldentwertung · Preissteigerungsrate
Inflation bezeichnet den anhaltenden Anstieg des allgemeinen Preisniveaus einer Volkswirtschaft, der zu einem Kaufkraftverlust des Geldes führt. Für die Immobilienwirtschaft ist Inflation in mehrfacher Hinsicht relevant – als Werttreiber für Sachwerte, als Bezugsgröße für Indexmieten und als Einflussfaktor auf Zinsen und Finanzierungskosten.
Ausführliche Erklärung
Gemessen wird die Inflation in Deutschland in erster Linie über den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex (VPI), der die durchschnittliche Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs privater Haushalte abbildet. Die Inflationsrate gibt an, um wie viel Prozent sich dieser Index gegenüber dem Vorjahreszeitraum verändert hat.
Für die Immobilienwirtschaft spielt Inflation eine besondere Rolle, weil Immobilien traditionell als Sachwerte gelten, die – anders als reine Geldwerte – tendenziell von Geldentwertung profitieren können: Steigen die allgemeinen Preise, steigen häufig auch Baukosten, Grundstückspreise und langfristig auch Mieten, was Immobilien für viele Anleger zu einem gewissen Inflationsschutz macht. Dieser Zusammenhang ist jedoch nicht automatisch und regional sowie zeitlich unterschiedlich stark ausgeprägt; er hängt unter anderem von Angebot und Nachfrage am jeweiligen Standort sowie von der Zinsentwicklung ab.
Unmittelbar rechtlich mit der Inflation verknüpft ist die Indexmiete nach § 557b BGB: Vermieter und Mieter können vereinbaren, dass sich die Miete an der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung orientiert, wodurch Mieterhöhungen unmittelbar an die tatsächliche Geldentwertung gekoppelt werden, statt sich – wie bei der ortsüblichen Vergleichsmiete – an der lokalen Marktmietentwicklung zu orientieren.
Für Finanzierungen ist Inflation ebenfalls zentral, da sie die Geldpolitik und damit das allgemeine Zinsniveau beeinflusst: Steigt die Inflation deutlich, reagieren Notenbanken häufig mit Leitzinserhöhungen, was sich über höhere Bauzinsen unmittelbar auf die Finanzierungskosten von Immobilienkäufen auswirkt. Für die Bewertung von Bestandsimmobilien und die Kalkulation von Investments ist daher stets zwischen nominalen und um die Inflation bereinigten realen Wertsteigerungen zu unterscheiden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter und sein Mieter vereinbaren eine Indexmiete, bei der sich die Miethöhe jährlich an der Veränderung des Verbraucherpreisindex orientiert. Steigt die allgemeine Inflationsrate in einem Jahr um 3 Prozent, kann der Vermieter die Miete entsprechend anpassen, ohne auf den ortsüblichen Vergleichsmietenspiegel zurückgreifen zu müssen.
Rechtsgrundlage
- § 557b BGB – Zulässigkeit und Voraussetzungen der Indexmiete, die die Mietentwicklung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex koppelt.