Realzins
Auch: Realzinssatz
Der Realzins ist der um die Inflationsrate bereinigte Nominalzins und gibt an, wie stark sich die Kaufkraft eines angelegten oder geliehenen Geldbetrags tatsächlich verändert.
Ausführliche Erklärung
Der Nominalzins ist der in Verträgen ausgewiesene, „nominale" Zinssatz – etwa der Sollzinssatz eines Immobiliendarlehens oder der Zinssatz einer Geldanlage. Da die Inflation die Kaufkraft des Geldes im Zeitverlauf mindert, entspricht der Nominalzins nicht der tatsächlichen realen Wertentwicklung des Kapitals. Der Realzins nähert sich näherungsweise als Differenz aus Nominalzins und Inflationsrate an (vereinfachte Fisher-Approximation: Realzins ≈ Nominalzins − Inflationsrate); für eine exakte Berechnung wird die Fisher-Gleichung herangezogen, die den Zusammenhang multiplikativ abbildet.
Für Immobilieninvestoren und Finanzierungsentscheidungen ist der Realzins eine zentrale Orientierungsgröße: Ist die Inflationsrate höher als der Nominalzins eines Darlehens, ist der Realzins negativ – der Kreditnehmer profitiert real, da sich die Kreditlast inflationsbedingt entwertet, während gleichzeitig Löhne und häufig auch Immobilienwerte und Mieten steigen können. Umgekehrt bedeutet ein hoher positiver Realzins bei Geldanlagen, dass die Kaufkraft des angelegten Kapitals tatsächlich wächst. In Phasen niedriger oder negativer Realzinsen gelten Sachwerte wie Immobilien traditionell als attraktive Anlageform, da sie im Gegensatz zu klassischen Zinsanlagen tendenziell einen gewissen Inflationsausgleich bieten können. Bei der Bewertung von Immobilieninvestitionen wird der Realzins häufig auch zur Einordnung der erzielbaren Rendite im Verhältnis zu alternativen, sicheren Anlageformen (z. B. Staatsanleihen) herangezogen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Anleger erzielt auf sein Tagesgeldkonto einen Nominalzins von 2,5 Prozent pro Jahr. Bei einer Inflationsrate von 4 Prozent ergibt sich ein negativer Realzins von rund −1,5 Prozent: Trotz nominaler Zinsgutschrift verliert das angelegte Kapital real an Kaufkraft. Dies veranlasst den Anleger, stattdessen den Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung als Sachwertanlage zu prüfen.
Rechtsgrundlage
Keine eigenständige gesetzliche Regelung; der Realzins ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl ohne spezifische rechtliche Normierung.