Käuferselbstauskunft

Auch: Selbstauskunft · Bonitätsauskunft des Käufers

Die Käuferselbstauskunft ist ein Formular, in dem ein Kaufinteressent Angaben zu Einkommen, Vermögen, bestehenden Verbindlichkeiten und Finanzierungsstand macht. Sie dient dem Verkäufer bzw. Makler dazu, die Kaufkraft und Ernsthaftigkeit eines Interessenten vor der Vertragsanbahnung besser einzuschätzen.

Ausführliche Erklärung

Anders als die Mieterselbstauskunft ist die Käuferselbstauskunft gesetzlich nicht besonders geregelt und in der Praxis weniger standardisiert – ihre Nutzung hat sich aber vor allem in nachfragestarken Märkten und bei höherpreisigen Objekten etabliert, um die Verhandlungs- und Vermarktungsphase zu straffen. Typischer Inhalt:

  • Persönliche und berufliche Angaben: Beruf, Arbeitgeber, Beschäftigungsdauer/-art (unbefristet, befristet, selbstständig).
  • Finanzielle Situation: monatliches Nettoeinkommen, vorhandenes Eigenkapital, bestehende Kredite/Verbindlichkeiten.
  • Finanzierungsstand: Vorliegen einer Finanzierungsbestätigung oder -zusage der Bank, ggf. Nachweis des Eigenkapitals (Kontoauszug, Vermögensnachweis).
  • Kaufabsicht: geplanter Nutzungszweck (Eigennutzung/Kapitalanlage), gewünschter Übergabetermin.

Für den Makler ist die Selbstauskunft ein wichtiges Steuerungsinstrument, insbesondere bei mehreren Interessenten für ein Objekt: Sie erlaubt eine Vorauswahl nach Bonität und Finanzierungssicherheit, bevor Zeit in weitere Besichtigungen, Verhandlungen oder einen Notartermin investiert wird. Rechtlich ist zu beachten:

  • Die Angaben sind freiwillig; ein Interessent kann die Abgabe verweigern, muss dann aber ggf. mit einer nachrangigen Behandlung rechnen.
  • Der Makler unterliegt bei der Erhebung und Speicherung den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO – Erhebung nur zweckgebunden, Löschung nach Abschluss oder Absage des Vorgangs.
  • Falschangaben in der Selbstauskunft können im Einzelfall als arglistige Täuschung relevant werden, wenn sie kausal für eine Vertragsentscheidung des Verkäufers waren.
  • Eine Selbstauskunft ersetzt keine verbindliche Finanzierungszusage der Bank; sie ist lediglich ein Indiz für die Ernsthaftigkeit und grobe Kaufkraft des Interessenten.

Beispiel aus der Praxis

Für ein stark nachgefragtes Einfamilienhaus liegen dem Makler fünf Kaufinteressenten vor. Er bittet alle um Ausfüllung einer Käuferselbstauskunft mit Angaben zu Eigenkapital und Finanzierungsstand. Zwei Interessenten legen zusätzlich eine Finanzierungsbestätigung ihrer Bank vor – mit ihnen führt der Verkäufer vorrangig die Preisverhandlung.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Erhebung unterliegt den allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO (Zweckbindung, Datenminimierung); die inhaltliche Ausgestaltung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Marktpraxis.

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