Katasterkarte

Auch: Liegenschaftskarte · Flurkarte

Die Katasterkarte, auch Liegenschaftskarte genannt, ist die amtliche zeichnerische Darstellung der Flurstücke einer Gemeinde mit Grenzen, Flurstücksnummern, Gebäuden und Nutzungsarten. Sie ist das kartografische Pendant zum Katasterauszug und bildet die geometrische Grundlage des Liegenschaftskatasters.

Ausführliche Erklärung

Die Katasterkarte zeigt maßstabsgetreu, wo genau die Grenzen eines Flurstücks verlaufen, wie es zu Nachbarflurstücken liegt, welche Gebäude darauf stehen und welche Flurstücksnummer es trägt. Historisch als "Flurkarte" bezeichnet, wurde sie mit Einführung des digitalen Systems ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) in vielen Bundesländern in "Liegenschaftskarte" umbenannt – beide Begriffe werden in der Praxis synonym verwendet.

Für den Makler ist die Katasterkarte in folgenden Situationen wichtig:

  • Grenzverlauf prüfen: Bei Grundstücksverkäufen, insbesondere unbebauter Grundstücke oder bei unklaren Nachbarschaftsverhältnissen, zeigt die Karte den amtlichen Grenzverlauf – wichtig bei Streit über Zäune, Grenzbebauung oder Wegerechte.
  • Bebaubarkeit einschätzen: In Verbindung mit dem Bebauungsplan lässt sich anhand der Katasterkarte die Lage von Baufenstern, Abstandsflächen und möglichen Bauflächen auf dem Flurstück visualisieren.
  • Exposé und Vermarktung: Ein Kartenausschnitt der Liegenschaftskarte wird häufig als Lageplan im Exposé oder in der Baugenehmigungsunterlage verwendet.
  • Zugang: Die meisten Bundesländer stellen die Liegenschaftskarte über Online-Geoportale (z. B. Geoportal.de, landesspezifische Portale wie BayernAtlas, TIM-online NRW) gegen Gebühr oder in Auszügen kostenfrei zur Verfügung.
  • Abgrenzung zum Grundbuch: Die Katasterkarte ersetzt nicht die rechtliche Verbindlichkeit des Grundbuchs; sie liefert die tatsächliche geometrische Referenz, während das Grundbuch die Eigentums- und Belastungsverhältnisse dokumentiert. Bei Widersprüchen zwischen Kataster und tatsächlicher Grenzmarkierung im Gelände (z. B. verschobener Zaun) ist im Zweifel eine Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das Katasteramt erforderlich.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler soll ein Grundstück verkaufen, bei dem der Verkäufer unsicher ist, ob eine alte Garage auf dem eigenen oder dem Nachbargrundstück steht. Ein Blick in die Liegenschaftskarte des Katasteramts zeigt, dass die Garage exakt auf der Grenze steht – der Makler empfiehlt daraufhin eine Grenzfeststellung vor Verkaufsabschluss, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Rechtsgrundlage

Die Führung des Liegenschaftskatasters – und damit auch der Katasterkarte – ist Ländersache und richtet sich nach den jeweiligen Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer. Bundesweit einheitlich ist das technische Datenmodell ALKIS.

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