Kettenhaus
Auch: Kettenhausbebauung
Ein Kettenhaus ist ein Einfamilienhaus in einer Häuserzeile, bei dem die einzelnen Häuser nicht wie beim Reihenhaus unmittelbar Wand an Wand stehen, sondern durch niedrigere Zwischenglieder – meist Garagen, Carports oder Nebenräume – miteinander "verkettet" sind. Dadurch entsteht optisch eine versetzte, aufgelockerte Häuserreihe.
Ausführliche Erklärung
Das Kettenhaus ist eine Zwischenform zwischen Doppelhaushälfte und Reihenhaus und für Makler bei der Objektansprache wichtig, weil es mit spezifischen Vorteilen beworben werden kann:
- Bauform: Die Wohnhäuser selbst stehen frei oder nur mit einer Seite an das verbindende Zwischenglied angebaut, sodass jedes Haus – anders als beim klassischen Reihenmittelhaus – mindestens zwei freie Außenwände besitzt. Das verbessert Belichtung und ermöglicht seitliche Fenster.
- Verbindungsglied: Üblicherweise übernimmt eine Garage, ein Abstellraum oder ein Carport die Funktion des Verbindungsbaus. Dieser ist niedriger als die Hauptbaukörper, was der Zeile ein aufgelockertes, versetztes Erscheinungsbild verleiht.
- Grundstück: Kettenhäuser stehen meist auf schmalen, aber tieferen Grundstücken und bieten im Vergleich zum Reihenhaus oft einen etwas größeren nutzbaren Gartenanteil, da der seitliche Abstand durch den Verbindungsbau überbrückt wird.
- Vermarktung: Aus Käufersicht verbindet das Kettenhaus die Kosteneffizienz einer verdichteten Bebauung mit einem individuelleren Wohngefühl als beim reinen Reihenhaus – ein Argument, das sich in der Objektbeschreibung gut herausstellen lässt.
- Bauplanungsrecht: Wie bei Reihen- und Doppelhäusern richten sich Abstandsflächen, Grenzbebauung und zulässige Geschossigkeit nach dem Bebauungsplan bzw. der Landesbauordnung; die Verbindungsbauten müssen die planungsrechtlichen Vorgaben zur Grenzbebauung einhalten.
Beispiel aus der Praxis
In einem neuen Wohngebiet errichtet ein Bauträger acht Einfamilienhäuser, die jeweils über eine eingeschossige Garage mit dem Nachbarhaus verbunden sind. Von der Straße aus wirkt die Zeile durch den Wechsel von hohen Wohnkörpern und niedrigen Garagenbauten aufgelockert – ein typisches Kettenhauskonzept, das der Makler im Exposé als "individuelles Wohnen im Reihenhauspreis" positionieren kann.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Es gelten die allgemeinen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Bebauungsplan, Landesbauordnung) zu Abstandsflächen und Grenzbebauung wie bei jeder verdichteten Wohnbebauung.