Gruppenhaus

Auch: Hausgruppe · Gruppenwohnhaus

Ein Gruppenhaus ist eines von mehreren Einzel- oder Doppelhäusern, die als gestalterisch aufeinander abgestimmte Gruppe auf benachbarten Grundstücken errichtet werden, ohne dabei wie Reihenhäuser unmittelbar aneinander gebaut zu sein.

Ausführliche Erklärung

Die Bezeichnung „Gruppenhaus" wird in der Bau- und Vermarktungspraxis für Wohnbebauungen verwendet, bei denen mehrere freistehende oder doppelhausartig verbundene Gebäude nach einem gemeinsamen architektonischen Konzept auf einem zusammenhängenden Grundstück oder in einem neu erschlossenen Baugebiet entstehen. Im Unterschied zum Reihenhaus, bei dem die Gebäude direkt aneinandergrenzen und gemeinsame Trennwände haben, behalten Gruppenhäuser in der Regel einen gewissen Abstand zueinander und wirken städtebaulich wie eine zusammengehörige Siedlungseinheit.

Bauträger nutzen das Gruppenhauskonzept häufig, um bei Neubauprojekten eine einheitliche Architektursprache (Fassaden, Dachform, Materialwahl) über mehrere Baukörper hinweg umzusetzen und so ein homogenes Siedlungsbild zu erzeugen, während die einzelnen Häuser dennoch als separate, eigenständig veräußerbare Einheiten mit eigenem Grundstück verkauft werden können.

Planungsrechtlich unterliegt die Errichtung eines Gruppenhauses den allgemeinen Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, insbesondere den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu Baufenstern, Abstandsflächen und zulässiger Bebauungsart. Ein eigener rechtlicher Gebäudetyp „Gruppenhaus" existiert nicht; die einzelnen Häuser werden baurechtlich wie freistehende Ein- oder Zweifamilienhäuser behandelt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger entwickelt am Ortsrand ein neues Wohngebiet mit sechs architektonisch abgestimmten Einfamilienhäusern, die als Gruppenhaus vermarktet werden. Jedes Haus steht auf einem eigenen Grundstück, alle teilen sich jedoch dieselbe Fassadengestaltung und Dachform.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Definition; es gelten die allgemeinen Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Landesbauordnungen sowie die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans zu Bauweise und Abstandsflächen.

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