KfW-Effizienzhaus 40

Auch: EH40 · KfW 40

Das KfW-Effizienzhaus 40 ist der ambitionierteste in der Breite geförderte Effizienzhaus-Standard: Das Gebäude benötigt nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs und Transmissionswärmeverlusts eines vergleichbaren GEG-Referenzgebäudes. Es ist sowohl im Neubau als auch bei der Komplettsanierung im Bestand die höchste reguläre Förderstufe.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist EH40 der zentrale Bezugspunkt bei besonders energieeffizienten Neubauten und Vorzeigesanierungen:

  • Neubau: Seit der Neuordnung der Neubauförderung (BEG Neubau) ist EH40 – meist in Kombination mit der Zusatzklasse "Erneuerbare Energien" (EE) oder "Nachhaltigkeit" (NH, mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, QNG) – praktisch der einzige noch regulär geförderte Neubaustandard; einfachere Stufen wie EH55 wurden für den Neubau aus der Förderung genommen.
  • Sanierung: Auch im Bestand markiert EH40 die höchste Sanierungsstufe innerhalb der KfW-Sanierungsförderung (Programm "BEG Wohngebäude – Kredit", KfW 261) mit dem höchsten erzielbaren Tilgungszuschuss.
  • Bautechnische Anforderungen: Um EH40 zu erreichen, sind in der Regel eine sehr gute Gebäudehülle (Passivhaus-nahe Dämmstandards), eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie ein hocheffizientes Heizsystem (meist Wärmepumpe, oft kombiniert mit Photovoltaik) erforderlich.
  • Förderhöhe: Die Kombination aus EH40 und EE-/NH-Klasse führt zum höchsten Tilgungszuschuss im BEG-System; die konkreten Prozentsätze und Förderhöchstbeträge ändern sich regelmäßig und sollten stets tagesaktuell bei KfW/BAFA geprüft werden.
  • Praxisrelevanz für Makler: EH40-Objekte sind ein starkes Verkaufsargument – niedrige Nebenkosten, hohe Förderfähigkeit und guter Wiederverkaufswert. Der Makler sollte auf den erforderlichen Nachweis durch einen Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) hinweisen, der Planung und Bauausführung begleiten muss.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus im Standard "KfW-Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse" (Wärmepumpe plus Photovoltaikanlage). Käufer der Eigentumswohnungen können dadurch die maximale Fördersatzstufe der BEG-Neubauförderung in Anspruch nehmen; der Makler weist im Exposé auf die niedrigen zu erwartenden Heizkosten hin.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude, auf dessen Basis die 40-Prozent-Kennzahl berechnet wird.
  • BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – regelt Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhen für EH40 in Neubau und Sanierung.

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