KfW-Effizienzhaus 115

Auch: EH115

Das KfW-Effizienzhaus 115 war der niedrigste, am wenigsten anspruchsvolle Effizienzhaus-Standard der KfW-Sanierungsförderung: Das Gebäude durfte bis zu 115 Prozent des Energiebedarfs eines gesetzlichen GEG-Referenzgebäudes aufweisen – also sogar mehr Energie verbrauchen als der Mindeststandard. Die Stufe wurde 2021 aus der Förderung gestrichen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist EH115 heute vor allem als historischer Begriff in älteren Sanierungsnachweisen von Bedeutung:

  • Bedeutung der Kennzahl: Ein um 15 Prozentpunkte höherer Wert als das Referenzgebäude bedeutete, dass das sanierte Gebäude energetisch schlechter war als ein heutiger Neubau nach GEG – die Stufe richtete sich speziell an schwer sanierbare Altbauten (z. B. denkmalnahe oder stark eingeschränkte Bausubstanz), bei denen ambitioniertere Standards technisch oder wirtschaftlich nicht erreichbar waren.
  • Streichung 2021: Im Sommer 2021 wurde die Förderstufe EH115 aus dem KfW-Förderkatalog für die energetische Sanierung gestrichen, da sie nicht mehr als zukunftsfähiger energetischer Standard galt. Seither ist die niedrigste förderfähige Sanierungsstufe EH85 (bzw. das Effizienzhaus Denkmal für denkmalgeschützte Bauten).
  • Praxisrelevanz für Makler: Wird ein Objekt mit dem historischen Vermerk "KfW-Effizienzhaus 115" beworben oder in alten Unterlagen geführt, sollte der Makler klarstellen, dass dieser Standard heute nicht mehr förderfähig ist und für eine aktuelle Bewertung ein neuer Energieausweis bzw. eine neue energetische Einstufung notwendig ist.
  • Abgrenzung zu EH100: Während EH100 exakt dem Referenzgebäude entsprach, lag EH115 sogar leicht darüber – beide Stufen galten als "Einstiegsniveau" und sind inzwischen aus dem aktuellen Förderkatalog verschwunden.

Beispiel aus der Praxis

Eine Maklerin findet im Sanierungsnachweis eines 2018 modernisierten Altbaus den Vermerk "KfW-Effizienzhaus 115". Sie erklärt dem Kaufinteressenten, dass diese Förderstufe seit 2021 nicht mehr existiert und das Haus energetisch dem unteren Ende der damals förderfähigen Standards entsprach – für eine realistische Einschätzung empfiehlt sie einen aktuellen Energieausweis.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude als Bezugsgröße der prozentualen Effizienzhaus-Kennzahl.
  • BEG-Förderrichtlinie – regelte historisch die Fördervoraussetzungen für EH115; die Stufe wurde 2021 gestrichen.

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