KfW-Effizienzhaus 85

Auch: EH85 · KfW 85

Das KfW-Effizienzhaus 85 ist derzeit die niedrigste noch geförderte Stufe der KfW-Sanierungsförderung für Bestandsgebäude: Das sanierte Gebäude darf höchstens 85 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren GEG-Referenzneubaus benötigen. Es markiert damit den Einstieg in die aktuell förderfähigen Effizienzhaus-Stufen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist EH85 der praxisrelevante Basisstandard bei der Vermittlung sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien:

  • Einordnung: Seit der Streichung der früheren Stufen EH100 und EH115 (2021) ist EH85 die niedrigste Sanierungsstufe, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Wohngebäude, KfW 261) noch einen Tilgungszuschuss erhält.
  • Fördersatz: EH85 erhält den geringsten Fördersatz innerhalb der aktuell förderfähigen Sanierungsstufen (EH85 bis EH40); mit sinkender Kennzahl (EH70, EH55, EH40) steigt der Zuschuss. Die genauen Prozentsätze werden regelmäßig angepasst und sollten stets aktuell bei KfW geprüft werden.
  • Bauliche Umsetzung: EH85 ist bei vielen Bestandsgebäuden bereits mit einer moderaten Kombination aus Dämmmaßnahmen (z. B. Kellerdecke, oberste Geschossdecke), neuen Fenstern und einem Heizungstausch erreichbar, ohne dass eine Vollsanierung der gesamten Gebäudehülle notwendig ist.
  • Nachweis: Die Erreichung der Stufe muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) bestätigt werden, der die Sanierung begleitet und den Fördernachweis erstellt.
  • Praxisrelevanz für Makler: EH85 ist für Käufer mit begrenztem Sanierungsbudget oft der realistischste förderfähige Zielstandard und daher ein wichtiges Argument bei der Beratung – insbesondere in Kombination mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Tilgungszuschuss auslöst.

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer erwirbt ein unsaniertes Einfamilienhaus und plant mit begrenztem Budget eine Basissanierung. Der Energieberater ermittelt, dass mit Dämmung der Kellerdecke, neuen Fenstern und einem Heizungstausch der Standard Effizienzhaus 85 erreichbar ist – die niedrigste Stufe, die noch einen KfW-Tilgungszuschuss auslöst.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude, auf dessen Basis die 85-Prozent-Kennzahl berechnet wird.
  • BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – regelt die Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhen für die Sanierungsstufe EH85.

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