KfW-Effizienzhaus 70

Auch: EH70 · KfW 70

Das KfW-Effizienzhaus 70 ist eine der aktuell förderfähigen Sanierungsstufen im Bestand: Das Gebäude darf nach der Modernisierung nur noch 70 Prozent des Energiebedarfs eines vergleichbaren GEG-Referenzneubaus aufweisen. Es liegt zwischen der Basisstufe EH85 und den anspruchsvolleren Stufen EH55/EH40.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist EH70 ein häufiger Zielstandard bei umfassenden Sanierungen von Bestandsimmobilien:

  • Einordnung im Fördersystem: Innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Wohngebäude, KfW-Programm 261) ist EH70 eine mittlere Sanierungsstufe: anspruchsvoller als die Basisstufe EH85, aber mit geringerem Aufwand erreichbar als EH55 oder EH40.
  • Fördersatz: Der Tilgungszuschuss steigt mit sinkender Kennzahl – EH70 liegt daher im Fördersatz oberhalb von EH85, aber unterhalb von EH55/EH40. Die konkreten Prozentsätze unterliegen regelmäßigen Anpassungen und sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung stets aktuell bei der KfW geprüft werden.
  • Bauliche Umsetzung: Um von einem unsanierten Altbau auf EH70 zu kommen, sind in der Regel eine Fassadendämmung, neue Fenster, eine Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Dachs sowie ein Heizungstausch (häufig Wärmepumpe) notwendig.
  • Nachweis: Wie bei allen Effizienzhaus-Stufen ist die Begleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) verpflichtend, der Planung, Umsetzung und Nachweis übernimmt.
  • Praxisrelevanz für Makler: EH70-Sanierungen sind bei größeren Bestandsobjekten (Einfamilienhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser der 1960er- bis 1990er-Jahre) ein realistischer und wirtschaftlich sinnvoller Zielstandard, den der Makler potenziellen Käufern mit Sanierungsabsicht als Orientierung nennen kann – oft in Verbindung mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der einen zusätzlichen Förderbonus auslöst.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie kauft ein unsaniertes Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren und plant eine umfassende energetische Sanierung. Der beauftragte Energieberater empfiehlt als wirtschaftlich sinnvollen Zielstandard das Effizienzhaus 70, das mit Fassadendämmung, neuen Fenstern und einer Wärmepumpe erreichbar ist und über die BEG-Wohngebäude-Förderung bezuschusst wird.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude, auf dessen Basis die 70-Prozent-Kennzahl berechnet wird.
  • BEG-Förderrichtlinie (Bundesförderung für effiziente Gebäude) – regelt die Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhen für die Sanierungsstufe EH70.

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