KfW-Effizienzhaus 100

Auch: EH100 · KfW-Effizienzhaus-Standard 100

Das KfW-Effizienzhaus 100 bezeichnete ein Gebäude, dessen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust exakt dem gesetzlichen Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprachen – also 100 Prozent des gesetzlichen Mindeststandards. Der Standard diente früher als Einstiegsstufe der KfW-Sanierungsförderung und ist inzwischen aus dem Förderkatalog gestrichen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist das Effizienzhaus 100 vor allem bei älteren Energieausweisen oder Modernisierungsunterlagen von Bestandsimmobilien relevant:

  • Bedeutung der Kennzahl: Die Zahl 100 gibt an, dass das Gebäude genau 100 % des Primärenergiebedarfs (und Transmissionswärmeverlusts) eines vergleichbaren GEG-Referenzneubaus benötigt – also weder besser noch schlechter als der gesetzliche Mindeststandard ist.
  • Historische Einordnung: EH100 war lange die niedrigste, weniger aufwendige Sanierungsstufe innerhalb der KfW-Förderprogramme für Bestandsgebäude, insbesondere für Objekte, bei denen ein höherer Standard baulich kaum wirtschaftlich erreichbar war.
  • Ausgelaufen: Im Zuge der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Stufe EH100 aus dem aktuellen Förderkatalog gestrichen; aktuell förderfähig sind im Bestand nur noch die Stufen EH85 bis EH40 sowie das Effizienzhaus Denkmal.
  • Praxisrelevanz für Makler: Taucht der Begriff in älteren Energieausweisen, Modernisierungsnachweisen oder Bauträgerunterlagen auf, sollte der Makler den Käufer darauf hinweisen, dass es sich um eine ältere Klassifikation handelt, die keinen Rückschluss auf aktuelle Fördermöglichkeiten zulässt – eine erneute energetische Bewertung nach heutigem Maßstab ist bei Sanierungsabsicht sinnvoll.
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Energieeffizienzklasse im Energieausweis (A+ bis H), die auf einer anderen Bezugsgröße (Endenergiebedarf pro m² und Jahr) beruht.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bestandshaus wurde 2015 nach damaligem KfW-Förderprogramm auf den Standard "Effizienzhaus 100" saniert. Der Makler erklärt dem heutigen Kaufinteressenten, dass dieser Standard mittlerweile aus der Förderung herausgefallen ist und für eine erneute Modernisierung die aktuellen BEG-Stufen (z. B. EH70 oder EH55) maßgeblich wären.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude, auf dem die prozentuale Effizienzhaus-Kennzahl basiert.
  • BEG-Förderrichtlinie – regelte historisch die Fördervoraussetzungen für EH100; die Stufe ist inzwischen aus dem aktuellen Förderkatalog entfernt.

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