Klinker
Auch: Klinkerstein
Klinker sind Ziegelsteine, die bei sehr hohen Brenntemperaturen (über 1.200 °C) bis zur Sinterung gebrannt werden, wodurch sie besonders dicht, hart und wasserundurchlässig werden. Sie werden vor allem für Sichtmauerwerk an Fassaden eingesetzt.
Ausführliche Erklärung
Durch das Sintern der Tonrohmasse bei hohen Temperaturen schließen sich die Poren des Ziegels weitgehend, was Klinker deutlich witterungsbeständiger macht als normale Ziegelsteine. Für den Makler relevante Eigenschaften:
- Witterungsbeständigkeit: Klinker sind extrem frost- und wasserresistent und praktisch wartungsfrei, weshalb sie sich besonders für Sichtmauerwerk (Klinkerfassaden) ohne Putz eignen.
- Regionale Verbreitung: In Norddeutschland (insbesondere Ostfriesland, Küstenregionen, Backsteingotik-Städte wie Lübeck) ist die Klinkerbauweise traditionell weit verbreitet und prägt das Ortsbild; als Vorsatzschale bei zweischaligem Mauerwerk kommt Klinker bundesweit zum Einsatz.
- Farbvielfalt: Klinker sind in vielfältigen Farbtönen (von rot über braun bis anthrazit und changierend) und Oberflächenstrukturen (glatt, strukturiert, riemchen) erhältlich, was ein wichtiges Gestaltungsmerkmal in Exposés ist.
- Konstruktionsweise: Klinker werden häufig als äußere Vorsatzschale bei zweischaligem Mauerwerk mit Kerndämmung verwendet – die tragende Innenschale (z. B. Kalksandstein) übernimmt die Statik, der Klinker schützt die Fassade und dient der Optik.
- Wartung und Wert: Klinkerfassaden gelten als besonders langlebig und pflegearm, was sich positiv auf den Wiederverkaufswert und die Instandhaltungskosten auswirkt – ein häufig hervorgehobenes Verkaufsargument.
Beispiel aus der Praxis
Ein Reihenhaus in Ostfriesland verfügt über eine traditionelle rote Klinkerfassade als Vorsatzschale vor einer gedämmten Kalksandsteinwand. Im Exposé wird die Langlebigkeit und Wartungsarmut der Klinkerfassade als Vorteil hervorgehoben.
Rechtsgrundlage
Klinker unterliegen als Mauerziegel der Produktnorm DIN EN 771-1. Keine darüberhinausgehende spezielle Rechtsgrundlage.