Kombinierte Heizungs-Warmwasseranlage

Auch: Kombianlage · Kombitherme · gemeinsame Heiz-/Warmwasseranlage

Eine kombinierte Heizungs-Warmwasseranlage (Kombianlage) erzeugt sowohl die Wärme für die Raumheizung als auch das zentrale Warmwasser aus einer gemeinsamen Anlage, meist einem Heizkessel mit Durchlauferhitzung oder Warmwasserspeicher. Für die Betriebskostenabrechnung ist eine sachgerechte Aufteilung der Brennstoffkosten zwischen Heizung und Warmwasser erforderlich.

Ausführliche Erklärung

In vielen Bestandsgebäuden wird die Warmwasserbereitung nicht getrennt, sondern über dieselbe Heizanlage wie die Raumheizung realisiert (z. B. Gas-Kombitherme, Öl-Heizkessel mit integriertem Warmwasserspeicher, Fernwärmeübergabestation mit Warmwasserbereitung). Da Brennstoff- und Betriebskosten bei einer Kombianlage gemeinsam anfallen, aber Heizkosten und Warmwasserkosten in der Betriebskostenabrechnung getrennt ausgewiesen und nach unterschiedlichen Maßstäben verteilt werden müssen, schreibt § 9 Abs. 2 HeizkostenV eine rechnerische Aufteilungsformel vor, falls keine getrennte Verbrauchserfassung möglich ist.

Üblich ist die sogenannte „Wärmemengenformel" nach § 9 Abs. 2 HeizkostenV: Q = 2,5 × V × (tw − 10). Der Anteil der Warmwasserbereitung (Q in kWh) wird also aus dem erwärmten Wasservolumen V (in Kubikmetern) multipliziert mit der Temperaturdifferenz zur angenommenen Kaltwassertemperatur von 10 °C und dem Faktor 2,5 kWh pro Kubikmeter und Kelvin berechnet – nicht pro Liter. Alternativ kann bei vorhandenen Wärmemengenzählern die tatsächlich erzeugte Wärmemenge für Warmwasser getrennt erfasst werden – das ist die genauere und für Mieter fairere Methode.

Für Makler ist relevant: Fehlt bei einer Kombianlage die getrennte Erfassung oder wird die Aufteilungsformel falsch angewendet, ist die gesamte Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung angreifbar. Bei der Objektbewertung und -übergabe sollte geklärt werden, welche Erfassungstechnik (Wärmemengenzähler vs. Formel) zum Einsatz kommt, da moderne Wärmemengenzähler höhere Abrechnungssicherheit bieten.

Beispiel aus der Praxis

In einem Mehrfamilienhaus versorgt eine zentrale Gasheizung sowohl die Heizkörper als auch den Warmwasserspeicher aller Wohnungen. Da kein separater Wärmemengenzähler für die Warmwasserbereitung vorhanden ist, berechnet die Hausverwaltung den Warmwasseranteil der Brennstoffkosten anhand der abgelesenen Warmwassermengen nach der gesetzlichen Formel der Heizkostenverordnung.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Nr. 6 BetrKV – nennt die Kosten der zentralen Warmwasserversorgungsanlage als eigene, aber bei Kombianlagen mit den Heizkosten verzahnte Betriebskostenart.
  • § 9 Abs. 2 Heizkostenverordnung – regelt die rechnerische Aufteilung der Brennstoffkosten zwischen Heizung und Warmwasser bei kombinierten Anlagen ohne getrennte Verbrauchserfassung.

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