Kontoauszugsprüfung
Auch: Kontoauszugscheck (Bank) · Haushaltsrechnung anhand Kontobewegungen
Die Kontoauszugsprüfung ist ein fester Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung, bei dem die Bank die letzten drei bis sechs Monate der Kontoauszüge des Kreditinteressenten sichtet. Sie dient dazu, angegebene Einkünfte und Ausgaben mit den tatsächlichen Zahlungsströmen abzugleichen.
Ausführliche Erklärung
Seit Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) 2016 sind Banken gemäß § 18a KWG und § 505b BGB verpflichtet, die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers vor Vergabe eines Immobiliardarlehens sorgfältig zu prüfen. Selbstauskünfte über Einkommen und laufende Verpflichtungen reichen dafür nicht aus – die Bank verlangt regelmäßig die letzten drei bis sechs Kontoauszüge des Gehaltskontos (bei Selbstständigen ergänzend Geschäftskonten).
Für den Makler ist relevant, was die Bank dabei tatsächlich prüft:
- Regelmäßigkeit des Einkommenseingangs – passt der Gehaltseingang zur Gehaltsabrechnung?
- Bestehende Kredit- und Leasingraten – tauchen Abbuchungen auf, die in der Selbstauskunft nicht angegeben wurden?
- Dispositionskredit-Nutzung – dauerhafte Überziehung gilt als Warnsignal für die Bonität.
- Unterhaltszahlungen, Ratenkäufe, Kontopfändungen – all das mindert die tatsächlich verfügbare Liquidität.
- Lastschriftrückgaben – Hinweis auf angespannte Liquidität.
Für Makler ist die Kontoauszugsprüfung praxisrelevant, weil sie oft der Punkt ist, an dem eine bereits erteilte Finanzierungszusage nachträglich kippt oder nachverhandelt wird – etwa wenn im Kontoauszug ein bislang unbekannter Kredit oder eine Unterhaltszahlung auftaucht. Ein erfahrener Makler weist Käufer frühzeitig darauf hin, alle laufenden Verpflichtungen vollständig anzugeben, um böse Überraschungen kurz vor dem Notartermin zu vermeiden. Auch bei der Einschätzung der Seriosität eines Kaufinteressenten (z. B. vor Reservierung) kann der Hinweis auf eine bevorstehende Kontoauszugsprüfung sensibilisieren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Kaufinteressent legt der Bank eine Selbstauskunft vor, in der er keine weiteren Kredite angibt. Bei der Kontoauszugsprüfung fällt der Bank jedoch eine monatliche Rate von 380 Euro für einen Autokredit auf, die nicht deklariert wurde. Die Bank passt daraufhin die maximale Darlehenssumme nach unten an – der Kaufpreis muss neu verhandelt oder die Finanzierungslücke anderweitig geschlossen werden.
Rechtsgrundlage
- § 18a KWG – Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
- § 505b BGB – Pflicht des Darlehensgebers zur sorgfältigen Kreditwürdigkeitsprüfung anhand notwendiger Informationen.
- Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) – EU-rechtliche Grundlage für verschärfte Prüfpflichten seit 2016.