Objektunterlagen für Bank

Auch: Beleihungsunterlagen · Bankunterlagen zum Objekt

Objektunterlagen für die Bank sind alle Dokumente zu einer Immobilie, die eine finanzierende Bank benötigt, um den Beleihungswert zu ermitteln und die Kreditentscheidung zu treffen. Der Makler stellt diese Unterlagen häufig zusammen, um den Finanzierungsprozess des Käufers zu beschleunigen.

Ausführliche Erklärung

Banken prüfen bei der Vergabe eines grundpfandrechtlich besicherten Darlehens nicht nur die Bonität des Kreditnehmers, sondern auch den Wert und rechtlichen Zustand des Beleihungsobjekts. Der Beleihungswert (nach Beleihungswertermittlungsverordnung, BelWertV) ist regelmäßig vorsichtiger kalkuliert als der Verkehrswert und bildet die Grundlage für die maximale Darlehenshöhe im Verhältnis zum Beleihungsauslauf.

Typische Objektunterlagen, die eine Bank anfordert:

  • Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als wenige Wochen) zur Prüfung von Belastungen, Rechten Dritter (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht).
  • Baubeschreibung, Grundrisse und Wohnflächenberechnung.
  • Energieausweis (Pflichtangabe, teils Einfluss auf Beleihungswert oder Förderfähigkeit).
  • Teilungserklärung und Wohnungsgrundbuchauszug bei Eigentumswohnungen, ggf. Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und Wirtschaftsplan.
  • Baujahr, Modernisierungsnachweise, ggf. Gutachten bei älteren Objekten oder besonderen Bauweisen.
  • Kaufvertragsentwurf bzw. Reservierungsvereinbarung als Nachweis des Kaufpreises.
  • Fotos/Exposé zur ersten Plausibilisierung, teils ergänzt um ein Wertgutachten oder eine Objektbesichtigung durch einen bankinternen oder externen Gutachter.

Für den Makler ist die zügige und vollständige Bereitstellung dieser Unterlagen ein wichtiger Beschleunigungsfaktor im Finanzierungsprozess: Fehlen Unterlagen, verzögert sich die Kreditentscheidung, was wiederum den gesamten Zeitplan bis zum Notartermin gefährden kann. Erfahrene Makler stellen daher bereits bei Erstellung des Exposés ein vollständiges "Bankpaket" zusammen, das sie auf Anfrage direkt an die finanzierende Bank oder den Finanzierungsberater weiterleiten können – das spart allen Beteiligten Zeit und erhöht die Professionalität des Maklerauftritts.

Datenschutzrechtlich ist zu beachten, dass die Weitergabe an die Bank grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Käufer erfolgt (Einwilligung, meist konkludent durch dessen Finanzierungsanfrage).

Beispiel aus der Praxis

Ein Käufer beantragt bei seiner Bank ein Darlehen für eine Eigentumswohnung. Der Makler stellt der Bank auf Anfrage des Käufers den aktuellen Grundbuchauszug, die Teilungserklärung, die letzten beiden Eigentümerversammlungsprotokolle sowie den Energieausweis zur Verfügung. Dadurch kann die Bank den Beleihungswert innerhalb weniger Tage ermitteln und eine Finanzierungszusage erteilen.

Rechtsgrundlage

  • § 18a KWG – Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung, in die auch die Objektbewertung einfließt.
  • Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) – Regelt die Methodik zur Ermittlung des Beleihungswerts durch Kreditinstitute.
  • Pfandbriefgesetz – Relevant für Institute, die Immobiliardarlehen refinanzieren und daher strenge Anforderungen an die Objektdokumentation stellen.

Verwandte Begriffe