Lehmflechtwerk

Auch: Staken- und Flechtwerkbau · Flechtwerkbau

Lehmflechtwerk ist eine traditionelle Ausfachungstechnik im Fachwerkbau, bei der ein Geflecht aus Ästen, Staken oder Weidenruten in das Holzgefüge eingespannt und anschließend beidseitig mit Lehm beworfen wird. Die Technik wurde vor allem bis ins 19. Jahrhundert zum Schließen der Gefache zwischen den Holzbalken verwendet.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist Lehmflechtwerk vor allem im Zusammenhang mit historischen Fachwerkhäusern und denkmalgeschützten Gebäuden relevant. Die Konstruktion besteht aus senkrechten oder waagerechten Staken (dünne Holzstäbe), die zwischen die Fachwerkbalken gesteckt werden, sowie einem eingeflochtenen Geflecht aus biegsamen Ästen oder Weidenruten. Dieses Geflecht wird anschließend mit einem Lehm-Stroh-Gemisch beworfen und verputzt, sodass eine geschlossene, aber nichttragende Wandfläche entsteht.

Praxisrelevant ist, dass Lehmflechtwerk ausschließlich als Ausfachung dient – die statische Last trägt allein das Holzfachwerk. Bei Sanierungen älterer Fachwerkhäuser trifft man häufig auf beschädigtes oder durch Feuchtigkeit zersetztes Flechtwerk, das fachgerecht erneuert werden muss, um die Substanz des Gebäudes zu erhalten. Bei denkmalgeschützten Objekten ist die Erhaltung oder originalgetreue Rekonstruktion des Flechtwerks oft Auflage der Denkmalschutzbehörde, was die Sanierungskosten deutlich erhöhen kann, da nur spezialisierte Handwerksbetriebe diese Technik beherrschen.

Für die Wertermittlung und Beratung ist wichtig: Der Zustand des Flechtwerks lässt Rückschlüsse auf den allgemeinen Sanierungsbedarf des Gebäudes zu und sollte im Rahmen einer Bauzustandsbesichtigung dokumentiert werden.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Besichtigung eines Fachwerkhauses aus dem 17. Jahrhundert stellt der Makler fest, dass mehrere Gefache im Erdgeschoss durch Feuchtigkeit beschädigtes Lehmflechtwerk aufweisen. Er weist den Kaufinteressenten darauf hin, dass eine denkmalgerechte Erneuerung nur durch spezialisierte Betriebe erfolgen darf und entsprechend einzuplanen ist.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten die jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetze, die Erhaltungsauflagen für historische Konstruktionsweisen wie Lehmflechtwerk vorsehen können.

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