Leistungsverzeichnis
Auch: LV
Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die detaillierte, positionsweise Auflistung aller Bauleistungen mit Mengen- und Qualitätsangaben, die ein Bauunternehmen im Rahmen eines Bauvertrags erbringen soll. Es ist die zentrale Kalkulationsgrundlage für Angebote und dient später als Referenz bei der Abrechnung.
Ausführliche Erklärung
Das Leistungsverzeichnis wird typischerweise in der HOAI-Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) erstellt und ist die gebräuchlichste Form der Leistungsbeschreibung nach VOB/A. Es gliedert das Bauvorhaben in Gewerke (Titel) und einzelne Positionen, wobei jede Position enthält:
- eine Kurz- und Langtextbeschreibung der Leistung (Material, Ausführung, Norm-Bezug),
- die voraussichtliche Menge (z. B. m², m³, Stück, lfm),
- eine Einheitspreis-Spalte, die der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe ausfüllt.
Multipliziert man Menge und Einheitspreis je Position und summiert alle Positionen, ergibt sich der Gesamtangebotspreis. Diese Struktur macht Angebote verschiedener Bauunternehmen vergleichbar und transparent.
Für die Erstellung und den Austausch von Leistungsverzeichnissen hat sich in Deutschland das GAEB-Format (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) als Standard etabliert, das den elektronischen Datenaustausch zwischen Planern, Bauherren und Bauunternehmen ermöglicht.
Praxisrelevanz für den Makler:
- Bei der Beurteilung von Neubauprojekten oder Sanierungsvorhaben zeigt das LV, welche Leistungen konkret vereinbart wurden – wichtig bei späteren Streitigkeiten über Mängel oder fehlende Leistungen.
- Unklare oder unvollständige Leistungsverzeichnisse ("offene Posten", "bauseits"-Vermerke) sind eine häufige Quelle für Nachtragsangebote und Kostensteigerungen, worauf der Makler Kunden bei Bauträgerkäufen hinweisen sollte.
- Bei Sanierungen im Bestand ("Leistungsverzeichnis nach Aufmaß") wird das LV oft erst nach einer Bestandsaufnahme vor Ort final erstellt.
Beispiel aus der Praxis
Für den Innenausbau einer Eigentumswohnung enthält das Leistungsverzeichnis unter anderem die Position "Fliesenarbeiten Bad, 25 m², Feinsteinzeug 30x60 cm, inkl. Verlegung und Verfugung". Der Bieter trägt hierfür einen Einheitspreis von 65 Euro/m² ein, woraus sich ein Positionspreis von 1.625 Euro ergibt.
Rechtsgrundlage
- § 7 VOB/A – Anforderungen an die Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung, deren Kern das Leistungsverzeichnis ist.
- § 7b VOB/A – Regelt die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis: Baubeschreibung kombiniert mit einem nach Einzelpositionen gegliederten, mengenmäßig bestimmten Leistungsverzeichnis.