Luft-Wasser-Wärmepumpe
Auch: LWWP
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die in Deutschland am häufigsten installierte Wärmepumpenart. Sie entzieht der Außenluft Wärmeenergie und überträgt diese über einen Kältemittelkreislauf auf das Heizungswasser, das anschließend Heizkörper, Fußbodenheizung oder den Warmwasserspeicher versorgt.
Ausführliche Erklärung
Luft-Wasser-Wärmepumpen bestehen meist aus einer Außeneinheit (Verdampfer, Ventilator) und einer Inneneinheit mit Verdichter, Wärmetauscher und Pufferspeicher. Sie sind vergleichsweise kostengünstig in der Anschaffung und unkompliziert in der Installation, da anders als bei Erdwärmesonden oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen keine Erdbohrungen oder Genehmigungen für Grundwassernutzung nötig sind.
Für Makler wichtige Punkte:
- Marktdominanz: Über 90 % der 2024/2025 in Deutschland neu installierten Wärmepumpen sind Luft-Wasser-Systeme, da sie am schnellsten und flexibelsten nachgerüstet werden können – auch im Bestand.
- Effizienz und Jahresarbeitszahl (JAZ): Die Effizienz hängt stark von der Vorlauftemperatur des bestehenden Heizsystems ab. Fußbodenheizungen mit niedrigen Vorlauftemperaturen erzielen deutlich bessere Jahresarbeitszahlen (oft 3,5-4,5) als alte Heizkörpersysteme mit hohen Vorlauftemperaturen.
- GEG-Konformität: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erfüllt in der Regel vollständig die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) beim Heizungstausch und ist daher die häufigste Wahl bei Sanierungen und Neubauten.
- Förderung: Förderfähig über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus, die kumulierbar sind (Förderobergrenze beachten).
- Schallschutz: Die Außeneinheit erzeugt Betriebsgeräusche, weshalb Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken und ggf. TA-Lärm-Vorgaben zu beachten sind – ein Punkt, der bei dichter Bebauung (Reihenhaus, Doppelhaushälfte) in Kaufgesprächen häufig zur Sprache kommt.
Für den Makler ist die Wärmepumpenart ein zunehmend relevantes Verkaufs- und Bewertungsargument, da sie sowohl die energetische Einstufung (Energieausweis) als auch die künftigen Betriebskosten und Fördermöglichkeiten des Käufers direkt beeinflusst.
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie tauscht ihre alte Gasheizung in einem sanierten Einfamilienhaus gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Da das Haus über eine Fußbodenheizung mit niedriger Vorlauftemperatur verfügt, erreicht die Anlage eine Jahresarbeitszahl von 4,1 und erfüllt vollständig die gesetzliche 65-Prozent-Pflicht.
Rechtsgrundlage
- § 71 GEG – Pflicht zum Einsatz von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizungsanlagen.
- § 71c GEG – Beim Einbau elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG als erfüllt, wenn die Wärmepumpe(n) den Wärmebedarf des Gebäudes decken.
- Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu Fördersätzen und Boni (untergesetzliches Regelwerk).