Medizinisches Versorgungszentrum
Auch: MVZ · Ärztehaus mit Zentrumsstruktur
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte verschiedener Fachrichtungen fachübergreifend zusammenarbeiten, meist als Angestellte einer Trägergesellschaft. Immobilienwirtschaftlich handelt es sich um eine spezielle Form der Praxis- bzw. Gesundheitsimmobilie mit besonderen baulichen und mietvertraglichen Anforderungen.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist das MVZ eine wachsende Assetklasse im Bereich Gesundheitsimmobilien, die einige Besonderheiten gegenüber klassischen Büro- oder Praxisflächen aufweist:
- Rechtlicher Rahmen: MVZ sind seit 2004 gesetzlich in § 95 SGB V verankert; sie können von Ärzten, Krankenhäusern, Kommunen oder zunehmend auch von Investoren (über sogenannte "MVZ-Ketten") getragen werden.
- Bauliche Anforderungen: Erforderlich sind i. d. R. Barrierefreiheit, ausreichende Wartebereiche, mehrere Behandlungsräume je Fachrichtung, teils Röntgen-/Strahlenschutzräume sowie eine gute Erreichbarkeit inkl. ausreichender Stellplätze für Patienten.
- Flächenzuschnitt: MVZ benötigen häufig größere zusammenhängende Flächen (500 bis mehrere 1.000 m²) als Einzelpraxen, oft im Erdgeschoss oder in speziell konzipierten Ärztehäusern.
- Mietvertragsgestaltung: Da medizinische Nutzung mit Kassenzulassungen verknüpft ist, sind Mietverträge häufig langfristig (10-15 Jahre) und enthalten Sonderkündigungsrechte bei Verlust der Kassenzulassung.
- Standortfaktoren: Nähe zu Wohngebieten, ÖPNV-Anbindung, Parkplatzangebot und Sichtbarkeit sind zentrale Vermarktungsargumente.
- Investmentmarkt: Gesundheitsimmobilien inkl. MVZ gelten wegen der demografischen Entwicklung und der tendenziell konjunkturunabhängigen Nachfrage als stabile, gefragte Investmentklasse.
- Genehmigung: Der Betrieb eines MVZ bedarf einer Zulassung durch den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung; dies betrifft den Betreiber, nicht die Immobilie selbst, ist aber für die Standortwahl relevant.
Beispiel aus der Praxis
Ein Immobilieninvestor errichtet ein Ärztehaus mit rund 1.200 m² Nutzfläche, das komplett an ein Medizinisches Versorgungszentrum mit Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Kardiologie und Physiotherapie vermietet wird. Der Makler begleitet die Vermietung und Vermarktung des Objekts an spezialisierte Gesundheitsimmobilien-Investoren.
Rechtsgrundlage
- § 95 SGB V – Rechtsgrundlage für die Zulassung und den Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im System der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Landesbauordnungen und ggf. Röntgenverordnung/Strahlenschutzrecht bei entsprechender medizintechnischer Ausstattung.