Mietausfallversicherung
Auch: Mietnomadenversicherung · Mietverlustversicherung
Die Mietausfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Vermieter gegen den finanziellen Ausfall von Mietzahlungen sowie – je nach Tarif – gegen Schäden durch den Mieter an der Mietsache absichert. Sie richtet sich vor allem an private Vermieter, die das Risiko eines zahlungsunfähigen oder unwilligen Mieters ("Mietnomaden") nicht selbst tragen möchten.
Ausführliche Erklärung
Die Mietausfallversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene, sondern eine am Markt angebotene private Versicherungslösung. Sie deckt typischerweise folgende Risiken ab, wobei der genaue Umfang je nach Anbieter und Tarif stark variiert:
- Mietausfall: Ersatz entgangener Netto- oder Bruttokaltmiete für einen bestimmten Zeitraum (häufig 6–12 Monate), wenn der Mieter trotz Mahnung und Räumungsklage nicht zahlt.
- Räumungskosten: Übernahme der Kosten für ein Räumungsverfahren und die gerichtliche Zwangsräumung, die sich über Monate bis Jahre hinziehen kann.
- Anwalts- und Gerichtskosten: Absicherung der Kosten für Mahn- und Klageverfahren gegen den säumigen Mieter.
- Schäden an der Mietsache: Manche Tarife (oft als Zusatzbaustein) decken auch mutwillige Beschädigungen der Wohnung durch den Mieter ab, die über die Kaution hinausgehen.
Für Makler ist dieses Produkt vor allem im Rahmen der Vermietungsberatung für Kapitalanleger relevant: Viele private Vermieter scheuen die Vermietung wegen des Risikos zahlungsunfähiger Mieter. Der Makler kann auf entsprechende Versicherungsprodukte hinweisen (ohne selbst Versicherungsberatung im rechtlichen Sinne zu erbringen), was das Vermietungsrisiko für den Eigentümer reduziert und die Vermietungsbereitschaft erhöhen kann.
Wichtig: Die Versicherung ersetzt nicht die sorgfältige Bonitätsprüfung (Mieterselbstauskunft, Schufa-Auskunft, Einkommensnachweise) vor Vertragsschluss – viele Policen setzen sogar eine ordnungsgemäße Vorprüfung des Mieters voraus, da sonst der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.
Beispiel aus der Praxis
Ein Kapitalanleger vermietet eine Eigentumswohnung und schließt zusätzlich eine Mietausfallversicherung ab. Nach 18 Monaten zahlt der Mieter trotz solider Bonitätsprüfung plötzlich keine Miete mehr. Die Versicherung übernimmt die entgangene Miete für die Dauer des anschließenden Räumungsverfahrens sowie die Anwalts- und Gerichtskosten, bis die Wohnung geräumt und neu vermietet werden kann.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; es handelt sich um ein privatrechtliches Versicherungsprodukt.
- § 535 BGB – Begründet die Pflicht des Mieters zur Mietzahlung, deren Ausfall die Versicherung absichert.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG) – Allgemeine Regeln für den Abschluss und die Abwicklung von Versicherungsverträgen.