Mikroappartement

Auch: Mikroapartment · Micro-Apartment

"Mikroappartement" ist die an das französische Lehnwort angelehnte Schreibvariante von Mikroapartment: eine Kleinstwohnung mit einer Wohnfläche meist unter 30 Quadratmetern, die durch platzsparendes Möbeldesign und multifunktionale Raumnutzung ein vollwertiges, kompaktes Wohnangebot schafft. Beide Schreibweisen werden im Markt synonym verwendet.

Ausführliche Erklärung

Mikroappartements sind ein eigenständiges, stark wachsendes Wohnsegment, das für Makler zunehmend relevant wird:

  • Flächenkonzept: Typische Wohnflächen liegen zwischen 18 und 28 m², ausgestattet mit eingebauten Klappbetten, kompakten Küchenzeilen und platzsparenden Bädern, um trotz geringer Fläche vollwertigen Wohnkomfort zu bieten.
  • Betreibermodelle: Viele Projekte werden von spezialisierten Micro-Living-Betreibern als möbliertes All-inclusive-Wohnen mit Concierge-Service, Gemeinschaftsflächen (Lounges, Fitnessräume, Waschsalons) und flexiblen Mietlaufzeiten vermarktet – häufig im Betreiberpachtmodell für institutionelle Investoren strukturiert.
  • Zielgruppen: Studierende, Auszubildende, Berufseinsteiger, Pendler mit Zweitwohnsitz sowie international entsandte Fachkräfte auf Zeit.
  • Rechtliche Einordnung: Bei dauerhafter Vermietung an Einzelmieter gilt reguläres Wohnraummietrecht (§§ 535 ff. BGB); bei kurzfristiger, hotelähnlicher Nutzung mit umfangreichen Serviceleistungen kann eine baurechtliche Einordnung als Beherbergungsbetrieb (Sonderbau) erforderlich sein.
  • Bauliche Mindestanforderungen: Auch bei Kleinstwohnungen gelten die Vorgaben der Landesbauordnungen zu Belichtung, Belüftung und Mindestraumhöhen; ein eigenes Bad und eine Kochgelegenheit sind Voraussetzung für die Einordnung als Wohnung.
  • Investmentmarkt: Wegen überdurchschnittlicher Quadratmetermieten und stabiler Nachfrage in Universitäts- und Großstädten gelten Mikroappartement-Anlagen als attraktive Assetklasse für institutionelle Investoren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor errichtet ein Gebäude mit 120 Mikroappartements à 20 m² in Bahnhofsnähe einer Universitätsstadt, vollständig möbliert und mit Concierge-Service, das an einen spezialisierten Micro-Living-Betreiber verpachtet wird.

Rechtsgrundlage

  • Wohnflächenverordnung (WoFlV) – für die Flächenberechnung der Einheiten.
  • Landesbauordnungen – Mindestanforderungen an Belichtung, Belüftung, Raumhöhen bei Kleinstwohnungen.
  • §§ 535 ff. BGB – Wohnraummietrecht bei dauerhafter Vermietung an Einzelmieter.

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