Mikroapartment
Auch: Micro-Living-Einheit · Micro-Apartment
Ein Mikroapartment ist eine Kleinstwohnung, meist mit einer Wohnfläche unter 30 Quadratmetern, die durch cleveres Möbeldesign und multifunktionale Raumnutzung auf minimaler Fläche alle Grundbedürfnisse des Wohnens abdeckt. Zielgruppen sind vor allem Studierende, Berufspendler und Singles in gefragten Stadtlagen.
Ausführliche Erklärung
Mikroapartments sind seit einigen Jahren ein eigenständiges, stark wachsendes Marktsegment, das für den Makler zunehmend relevant wird:
- Flächenoptimierung: Typisch sind eingebaute Klappbetten, kombinierte Küchenzeilen, platzsparende Bäder und multifunktionale Möbel, um trotz geringer Fläche (oft 18-28 m²) einen vollwertigen Wohnstandard zu bieten.
- Betreibermodelle: Viele Mikroapartment-Projekte werden von spezialisierten Betreibern (Micro-Living-Anbietern) als möbliertes, All-inclusive-Wohnen mit Concierge-Service, Gemeinschaftsflächen (Lounges, Waschsalons, Fitnessräume) und flexiblen Mietlaufzeiten vermarktet.
- Zielgruppen: Studierende, Auszubildende, Berufseinsteiger, Pendler mit Zweitwohnsitz sowie internationale Fachkräfte auf Zeit.
- Investmentmarkt: Aufgrund hoher Quadratmetermieten (deutlich über dem Durchschnitt klassischer Wohnungen) und stabiler Nachfrage in Universitäts- und Großstädten gelten Mikroapartment-Anlagen als attraktive Assetklasse für institutionelle Investoren; oft im Betreiberpachtmodell strukturiert.
- Rechtliche Einordnung: Bei dauerhafter Vermietung an Einzelmieter gilt reguläres Wohnraummietrecht (§§ 535 ff. BGB); bei kurzfristiger, hotelähnlicher Nutzung mit Serviceleistungen kann eine Einordnung als Beherbergungsbetrieb mit abweichendem Baurecht (Sonderbau) erforderlich sein.
- Bauliche Mindestanforderungen: Auch bei Kleinstwohnungen gelten die Vorgaben der Landesbauordnungen zu Belichtung, Belüftung und Mindestraumhöhen; ein eigenes Bad und eine Kochgelegenheit sind für die Einordnung als Wohnung erforderlich.
- Abgrenzung: Im Unterschied zum klassischen Apartment liegt der Fokus explizit auf der Flächenminimierung und dem Servicekonzept, nicht nur auf der Größe allein.
Beispiel aus der Praxis
Ein Investor errichtet ein Gebäude mit 150 Mikroapartments à 22 m² in Bahnhofsnähe einer Universitätsstadt, komplett möbliert und mit Concierge-Service, das an einen spezialisierten Betreiber verpachtet wird. Der Makler vermittelt das fertiggestellte Objekt an einen Fonds, der auf Micro-Living-Immobilien spezialisiert ist.
Rechtsgrundlage
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) – für die Flächenberechnung der Einheiten.
- Landesbauordnungen – Mindestanforderungen an Belichtung, Belüftung, Raumhöhen bei Kleinstwohnungen.
- §§ 535 ff. BGB – Wohnraummietrecht bei dauerhafter Vermietung an Einzelmieter.