Obergeschoss
Auch: OG
Als Obergeschoss wird jedes Geschoss eines Gebäudes bezeichnet, das über dem Erdgeschoss liegt – bei mehrgeschossigen Häusern also das erste, zweite oder ein weiteres Stockwerk oberhalb der Erdgeschossebene.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff dient in Exposés und Grundrissbeschreibungen der Orientierung innerhalb eines Gebäudes und der Abgrenzung zu Erdgeschoss, Kellergeschoss und Dachgeschoss:
- Zählweise: Üblich ist die Bezeichnung „1. Obergeschoss" (1. OG) für das erste Stockwerk über dem Erdgeschoss, „2. Obergeschoss" für das zweite und so fort; das oberste Geschoss unter dem Dach wird meist gesondert als Dachgeschoss geführt.
- Nutzung in der Vermarktung: Bei Eigentumswohnungen ist die Geschossangabe (z. B. „gepflegte 3-Zimmer-Wohnung im 2. OG") ein Standardbestandteil der Objektbeschreibung, da sie Rückschlüsse auf Belichtung, Lärmexposition, Aufzugsnutzung und Ausblick zulässt.
- Wertrelevanz: Je nach Objektart und Lage wirkt sich das Geschoss unterschiedlich auf den Marktwert aus – während in Mehrfamilienhäusern ohne Aufzug höhere Obergeschosse tendenziell weniger nachgefragt sind, gelten obere Geschosse bei guter Aussicht oder in Neubauten mit Aufzug oft als besonders attraktiv.
- Barrierefreiheit: Bei fehlendem Aufzug sind Obergeschosse für mobilitätseingeschränkte Käufer oder Mieter oft nur eingeschränkt geeignet – ein Punkt, den Makler bei der Zielgruppenansprache berücksichtigen sollten.
Beispiel aus der Praxis
Eine Drei-Zimmer-Wohnung wird als „ruhige Wohnung im 3. Obergeschoss mit Balkon und Fernblick, Aufzug vorhanden" beschrieben. Die Geschossangabe hilft Interessenten unmittelbar einzuschätzen, dass es sich nicht um eine ebenerdige Wohnung handelt.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage.
Verwandte Begriffe
Quelle: PropPedia – Das Immobilienlexikon · https://pedia.propshift.de/begriff/obergeschoss/ · Rechtsstand 07/2026 ·
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