Oberlicht
Auch: Oberlichtfenster · Türoberlicht
Ein Oberlicht ist ein Fensterelement oberhalb einer Tür oder eines Fensters, das zusätzliches Tageslicht in einen Raum bringt. Es kann fest verglast oder als zu öffnender Flügel ausgeführt sein.
Ausführliche Erklärung
Oberlichter finden sich klassisch über Haustüren und Wohnungseingangstüren sowie in fensterlosen Fluren oder innenliegenden Bädern zur Belichtung und Belüftung. Bauformen reichen von der einfachen Festverglasung über zu öffnende Kippflügel (Lüftungsfunktion) bis zur Glasbaustein-Variante.
Energetisch zählt der U-Wert eines außenliegenden Oberlichts zur gesamten Fensterfläche und unterliegt damit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In vielen Bestandsgebäuden sind Oberlichter noch einfachverglast und stellen damit eine energetische Schwachstelle dar. In bestimmten Konstruktionen kann ein Oberlicht auch als Rauch- und Wärmeabzug im Brandschutzkonzept dienen.
Für Makler praxisrelevant: Bei fensterlosen Räumen wie innenliegenden Bädern oder Fluren ist zu prüfen, ob ein Oberlicht die nach Landesbauordnung geforderte notwendige Belichtung beziehungsweise Belüftung eines Aufenthaltsraums ersetzen kann oder ob eine mechanische Lüftung erforderlich ist.
Beispiel aus der Praxis
Über der Wohnungseingangstür einer Altbauwohnung befindet sich ein festverglastes Oberlicht, das den ansonsten fensterlosen Flur zusätzlich mit Tageslicht versorgt.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen – Anforderungen an die notwendige Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen, die ein Oberlicht ergänzend erfüllen kann.