POI-Karte
Auch: Infrastrukturkarte · Lagekarte · Points-of-Interest-Karte
Eine POI-Karte (Points-of-Interest-Karte) ist ein im Exposé oder auf der Portalanzeige eingebundenes Kartenelement, das die Lage der Immobilie zusammen mit wichtigen Anlaufstellen der Umgebung – etwa Schulen, Kindergärten, Ärzte, Supermärkte, ÖPNV-Haltestellen – visuell aufbereitet zeigt.
Ausführliche Erklärung
Für Käufer und Mieter ist die Mikrolage oft entscheidender als das Objekt selbst. Die POI-Karte übersetzt abstrakte Lagebeschreibungen ("gute Infrastruktur", "zentrale Lage") in eine nachvollziehbare, visuelle Darstellung und erhöht damit die Überzeugungskraft des Exposés erheblich.
Wichtige Praxispunkte:
- Inhalt: Typischerweise markiert werden Bildungseinrichtungen (Kita, Schule), medizinische Versorgung (Hausarzt, Apotheke, Klinik), Nahversorgung (Supermarkt, Bäcker), Freizeit (Parks, Sportstätten) sowie Verkehrsanbindung (Bus-/Bahnhaltestelle, Autobahnauffahrt).
- Erstellung: Viele Exposé- und CRM-Tools (z. B. onOffice, FIO, Propstack) bieten automatisierte POI-Karten-Generatoren, die auf Basis der Adresse per Kartendienst (z. B. OpenStreetMap oder Google Maps) automatisch die nächstgelegenen Einrichtungen einer Kategorie samt Distanzangabe (in Metern/Gehminuten) einblenden.
- Marketingwert: Eine gepflegte POI-Karte im Corporate Design des Maklerbüros wirkt professioneller als ein reiner Kartenausschnitt und wird von Kunden häufig als besonders hilfreich empfunden.
- Sorgfaltspflicht: Angaben zu Entfernungen und Einrichtungen sollten aktuell und korrekt sein – veraltete oder falsche POI-Angaben (z. B. eine mittlerweile geschlossene Schule) können als irreführende Werbung gewertet werden.
- Datenschutz/Urheberrecht: Bei Nutzung von Kartendiensten sind die jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. Google-Maps-API-Nutzungsbedingungen, OpenStreetMap-Attribution) zu beachten.
Beispiel aus der Praxis
Im digitalen Exposé einer Familienwohnung wird neben den Fotos eine POI-Karte eingeblendet, auf der eine Grundschule (350 m), ein Kinderarzt (600 m), ein Supermarkt (200 m) und die nächste Straßenbahnhaltestelle (150 m) markiert sind – mit Gehzeitangabe. Dies unterstreicht die Familienfreundlichkeit der Lage deutlich besser als reiner Text.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die allgemeinen Grundsätze zum Irreführungsverbot bei Werbeaussagen (§ 5 UWG) gelten auch für unzutreffende Lageangaben in der POI-Karte; bei Nutzung von Kartendiensten sind zudem die jeweiligen Lizenz- und Urheberrechtsbestimmungen einzuhalten.