Polygonalerker
Auch: Vieleckerker · Mehreckerker
Ein Polygonalerker ist ein aus der Fassade hervortretender Erkervorbau mit vieleckigem (polygonalem) Grundriss, meist aus drei oder mehr geraden, winklig zueinander stehenden Fassadenflächen. Er erweitert den Innenraum, sorgt für zusätzlichen Lichteinfall aus mehreren Richtungen und ist ein prägendes Gestaltungselement historischer und repräsentativer Bauten.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist der Polygonalerker vor allem bei Gründerzeit- und Jugendstilhäusern sowie bei gehobenen Neubauten ein bedeutendes Wertmerkmal:
- Abgrenzung zu anderen Erkerformen: Im Unterschied zum Runderker (gebogener, runder Grundriss) besteht der Polygonalerker aus geraden Fassadenabschnitten, die in stumpfem Winkel zueinander stehen (häufig fünf- oder siebeneckig). Der Kastenerker dagegen hat einen einfachen, rechteckigen Grundriss.
- Raumwirkung: Durch die mehreckige Form entstehen mehrere Fensterachsen mit unterschiedlicher Ausrichtung, wodurch der dahinterliegende Raum ganztägig gut belichtet wird und ein besonders großzügiges Raumgefühl entsteht – ein starkes Verkaufsargument im Wohn- oder Esszimmerbereich.
- Bauliche Aspekte: Polygonalerker treten meist über mehrere Geschosse durch und benötigen ein eigenes, oft aufwendig konstruiertes Fundament oder eine Auskragung; bei Altbauten sind Bauzustand und Dichtigkeit der zahlreichen Fensteranschlüsse besonders zu prüfen.
- Baurechtliche Relevanz: Erker gelten bauordnungsrechtlich als untergeordnete Vorbauten, die unter bestimmten Voraussetzungen (Auskragung, Abstand zur Grundstücksgrenze, Anteil an der Fassadenbreite) auch innerhalb von Abstandsflächen zulässig sein können. Die genauen Maße regeln die Landesbauordnungen unterschiedlich.
- Praxisrelevanz: Bei der Vermarktung lohnt sich die Hervorhebung des Erkers als Alleinstellungsmerkmal im Exposé, insbesondere bei Altbauwohnungen mit stuckverzierten Erkerräumen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Altbauwohnung in einem Gründerzeithaus verfügt über einen fünfeckigen Polygonalerker zur Straßenseite, der den Wohnraum um eine helle Sitzecke mit Blick in drei Richtungen erweitert und im Exposé als besonderes Highlight beworben wird.
Rechtsgrundlage
- Landesbauordnungen – Regelungen zu untergeordneten Vorbauten (Erkern) innerhalb von Abstandsflächen, abhängig von Auskragungstiefe und Fassadenanteil.
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich die jeweiligen Denkmalschutzgesetze der Länder.