Runderker

Auch: Rundturmerker · Erkerturm

Ein Runderker ist ein aus der Gebäudefassade hervortretender Erkervorbau mit gebogenem, halbkreis- oder segmentbogenförmigem Grundriss, dessen gekrümmte Wandflächen häufig mit mehreren, in fließender Rundung angeordneten Fenstern ausgestattet sind. Er zählt zu den architektonisch aufwendigsten und repräsentativsten Erkerformen.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist der Runderker – oft auch als kleiner "Erkerturm" bezeichnet – ein starkes Wertmerkmal, das vor allem bei Villen, Landhäusern und historischen Stadthäusern vorkommt:

  • Abgrenzung zu anderen Erkerformen: Im Gegensatz zum Polygonalerker (gerade, mehreckig zusammengesetzte Flächen) und zum Kastenerker (einfacher, rechteckiger Grundriss) besteht der Runderker aus einer durchgehend gebogenen Wandfläche, was ihn konstruktiv und handwerklich anspruchsvoller macht.
  • Konstruktion: Die gekrümmte Fassade erfordert entweder gebogenes Mauerwerk, eine Stahlbetonkonstruktion oder eine aufwendige Unterkonstruktion mit gebogenen Fensterprofilen bzw. mehreren schmalen, facettierten Einzelfenstern, die optisch eine Rundung nachbilden.
  • Raumwirkung: Innen entsteht durch den Runderker meist ein besonders lichtdurchfluteter, halbrunder Raumabschluss (z. B. Erkerzimmer, Frühstücksecke), der als attraktives Alleinstellungsmerkmal im Exposé beworben werden kann.
  • Oft mit eigenem Dachabschluss: Runderker werden häufig mit einem eigenen kegel- oder kuppelförmigen Dach (z. B. Kegeldach) bekrönt, was den turmartigen Charakter zusätzlich verstärkt.
  • Baurechtliche Relevanz: Wie andere Erkerformen gilt der Runderker bauordnungsrechtlich als untergeordneter Vorbau, dessen Zulässigkeit innerhalb von Abstandsflächen von der jeweiligen Landesbauordnung abhängig von Auskragungstiefe und Fassadenanteil geregelt wird.
  • Praxisrelevanz: Aufgrund der aufwendigen Konstruktion sollte der Makler bei Altbauten den Sanierungszustand der gebogenen Fassadenflächen und Fensteranschlüsse besonders sorgfältig prüfen (lassen), da hier erhöhte Instandsetzungskosten anfallen können.

Beispiel aus der Praxis

Eine Jahrhundertwendevilla besitzt an der Straßenecke einen zweigeschossigen Runderker mit eigenem Kegeldach, der im Erdgeschoss einen halbrunden Wintergartenbereich mit Rundumverglasung bildet – ein zentrales Verkaufsargument im Exposé.

Rechtsgrundlage

  • Landesbauordnungen – Regelungen zu untergeordneten Vorbauten (Erkern) innerhalb von Abstandsflächen, abhängig von Auskragungstiefe und Fassadenanteil.
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden zusätzlich die jeweiligen Denkmalschutzgesetze der Länder.

Verwandte Begriffe