QR-Code-Exposé
Auch: QR-Exposé · QR-Code-Verlinkung
Ein QR-Code-Exposé verbindet ein physisches Werbemittel – etwa ein Verkaufsschild vor dem Objekt, einen Flyer oder eine Zeitungsanzeige – mit dem digitalen Exposé. Interessenten scannen den QR-Code mit ihrem Smartphone und gelangen ohne manuelle Eingabe direkt zur Online-Präsentation der Immobilie.
Ausführliche Erklärung
Der QR-Code schlägt die Brücke zwischen analoger und digitaler Vermarktung und ist inzwischen ein Standardelement professioneller Maklerkommunikation, insbesondere auf Verkaufsschildern ("Zu verkaufen") vor Objekten.
Wichtige Praxispunkte:
- Einsatzorte: Verkaufs-/Vermietungsschilder am Objekt, Print-Exposés, Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen, Visitenkarten und Schaufensteranzeigen im Maklerbüro.
- Verlinkungsziele: Häufig verweist der Code direkt auf das Online-Exposé auf der Maklerwebsite oder einem Portal, teils auch auf eine Landingpage mit Terminbuchungsfunktion oder ein Kontaktformular zur Interessentenregistrierung (DSGVO-konform mit Einwilligung).
- Trackingmöglichkeit: Über dynamische QR-Codes (mit eigenem Kurzlink) lässt sich die Zahl der Scans auswerten – ein nützlicher Indikator für die Wirksamkeit von Schildern und Printwerbung, unabhängig vom Online-Marketing.
- Praxisvorteil: Besonders bei Passanten, die spontan am Objekt vorbeikommen, senkt der QR-Code die Hemmschwelle zur Kontaktaufnahme erheblich, da keine manuelle Adresseingabe nötig ist.
- Gestaltungshinweis: Der Code sollte ausreichend groß, kontrastreich und mit kurzem Hinweistext ("Exposé scannen") versehen sein, damit er auch aus einiger Entfernung funktioniert.
Beispiel aus der Praxis
Vor einem zum Verkauf stehenden Reihenhaus steht ein Maklerschild mit Foto, Kurzangaben und einem QR-Code. Ein vorbeigehender Nachbar scannt den Code mit dem Smartphone und landet direkt auf dem vollständigen Online-Exposé mit allen Fotos, dem Grundriss und dem Kontaktformular des Maklers.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Bei Verlinkung auf Formulare zur Interessentendatenerfassung gelten die allgemeinen Vorgaben der DSGVO zur Datenverarbeitung und Informationspflicht.