Raumordnungsplan
Auch: Landesentwicklungsplan · Regionalplan
Ein Raumordnungsplan ist ein überörtlicher, meist von einem Bundesland oder einer Region aufgestellter Plan, der grundsätzliche Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung festlegt – etwa zu Siedlungs-, Verkehrs- und Freiraumstruktur. Er bildet den übergeordneten Rahmen, an den sich die kommunale Bauleitplanung anpassen muss.
Ausführliche Erklärung
Die Raumordnung in Deutschland ist mehrstufig aufgebaut: Auf Bundesebene setzt das Raumordnungsgesetz (ROG) den rechtlichen Rahmen und formuliert Grundsätze der Raumordnung; auf Landes- und regionaler Ebene setzen die Länder diesen Rahmen durch eigene Raumordnungspläne um. Nach § 13 ROG sind die Länder verpflichtet, für ihr jeweiliges Landesgebiet einen landesweiten Raumordnungsplan sowie für Teilräume Regionalpläne aufzustellen. Die konkrete Bezeichnung dieser landesweiten Pläne variiert je nach Bundesland – gebräuchlich sind etwa „Landesentwicklungsplan" (z. B. Nordrhein-Westfalen, Sachsen), „Landesraumordnungsprogramm" (z. B. Niedersachsen) oder „Landesraumentwicklungsprogramm" (z. B. Mecklenburg-Vorpommern).
Raumordnungspläne legen in der Regel Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Eignungsgebiete für bestimmte Nutzungen fest – etwa für Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Windenergie, Rohstoffabbau oder Naturschutz – und formulieren Ziele der Raumordnung, die für nachgeordnete Planungsträger verbindlich sind, sowie Grundsätze, die als Abwägungsmaterial zu berücksichtigen sind. Regionalpläne konkretisieren den landesweiten Raumordnungsplan für Teilregionen und bilden ihrerseits die Grundlage für die kommunalen Flächennutzungspläne.
Für die kommunale Bauleitplanung bedeutet dies: Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Gemeinden müssen an die Ziele der Raumordnung angepasst werden (§ 1 Abs. 4 BauGB). Für Makler und Projektentwickler ist der Raumordnungsplan daher relevant, um frühzeitig zu erkennen, ob ein Gebiet grundsätzlich für eine gewünschte Nutzung (etwa Wohnbebauung, Gewerbeansiedlung oder Windenergie) in Betracht kommt, bevor auf kommunaler Ebene ein konkretes Planverfahren angestoßen wird.
Beispiel aus der Praxis
Ein Investor prüft vor dem Erwerb einer größeren Fläche zunächst den Regionalplan der zuständigen Planungsregion, um festzustellen, ob die Fläche dort als Vorranggebiet für Siedlungsentwicklung ausgewiesen ist – eine Grundvoraussetzung, bevor die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen kann.
Rechtsgrundlage
- § 13 ROG – Verpflichtet die Länder zur Aufstellung eines landesweiten Raumordnungsplans sowie regionaler Raumordnungspläne für Teilräume; die genaue Bezeichnung der Pläne ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt.