Rückstau

Auch: Kanalisationsrückstau

Rückstau bezeichnet das Zurückdrücken von Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation in das Gebäude, meist infolge von Starkregen oder Überlastung des Kanalnetzes. Ohne funktionierende Rückstausicherung kann dadurch Abwasser durch Bodenabläufe, Toiletten oder Waschbecken im Keller austreten und erhebliche Schäden verursachen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist Rückstau ein zunehmend wichtiges Thema, da Starkregenereignisse infolge des Klimawandels häufiger auftreten und viele ältere Gebäude keine oder unzureichende Rückstausicherungen besitzen:

  • Ursache: Bei starkem Regen oder Schneeschmelze kann die öffentliche Kanalisation die anfallenden Wassermengen nicht mehr aufnehmen; der Wasserspiegel im Kanal steigt über das Niveau der Anschlussleitungen des Gebäudes und drückt Abwasser in die Hausentwässerung zurück.
  • Versicherungsrechtliche Einordnung: Rückstau zählt zu den Elementargefahren und ist in der Regel nicht automatisch in der Basis-Wohngebäudeversicherung enthalten, sondern muss als Baustein der Elementarschadenversicherung gesondert eingeschlossen werden. Ohne diesen Einschluss besteht bei Rückstauschäden regelmäßig kein Versicherungsschutz.
  • Rückstausicherung als zentrale Obliegenheit: Der Einbau und die Funktionsfähigkeit einer Rückstauklappe oder -hebeanlage für tiefer liegende Ablaufstellen (Kellerabläufe, Waschbecken, Toiletten unterhalb der Rückstauebene) ist häufig ausdrückliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz; fehlt eine solche Sicherung oder ist sie defekt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
  • Kommunale Verpflichtungen: Viele Gemeinden verlangen in ihren Entwässerungssatzungen ohnehin den Einbau von Rückstausicherungen für Gebäudeteile unterhalb der sogenannten Rückstauebene – ein Punkt, den Makler bei älteren Objekten ohne Nachrüstung ansprechen sollten.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten mit ausgebautem Kellergeschoss oder tiefliegenden Sanitärräumen sollte gezielt nach dem Vorhandensein und der Wartung einer Rückstausicherung sowie nach dem Einschluss der Elementarschadenversicherung gefragt werden – beides beeinflusst sowohl das Schadenrisiko als auch die Finanzierbarkeit über Banken, die zunehmend Elementarschutz voraussetzen.

Beispiel aus der Praxis

Nach einem Starkregenereignis läuft in einem Einfamilienhaus die Kellertoilette über, weil die Kanalisation überlastet ist und keine funktionsfähige Rückstauklappe eingebaut wurde. Da die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers keinen Elementarschadeneinschluss enthält, muss er die Sanierungskosten selbst tragen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle gesetzliche Rechtsgrundlage; Rückstauschäden richten sich nach den vereinbarten Bedingungen der Elementarschadenversicherung sowie ggf. kommunalen Entwässerungssatzungen zur Pflicht einer Rückstausicherung.

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