Sanierungsgebiet-AfA

Auch: Sanierungsgebiets-AfA · § 7h EStG

Die Sanierungsgebiet-AfA nach § 7h EStG ist eine erhöhte Absetzung für Modernisierungs- und Instandsetzungskosten an Gebäuden, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen: im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren jeweils 9 Prozent (also acht Jahre lang) und weitere vier Jahre lang 7 Prozent der begünstigten Aufwendungen.

Ausführliche Erklärung

Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB) oder städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 165 BauGB) befindet und die zuständige Gemeinde die Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme vor Beginn genehmigt sowie nach Fertigstellung bescheinigt hat. Begünstigt sind ausschließlich die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten des Gebäudes. Diese Kosten können über insgesamt 12 Jahre vollständig abgeschrieben werden (8 × 9 % + 4 × 7 % = 100 %) – deutlich schneller als die reguläre lineare Gebäude-AfA von 2 bis 3 Prozent pro Jahr.

Die erhöhte Absetzung steht sowohl vermietenden Eigentümern (als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) als auch – anteilig über den Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG – selbstnutzenden Eigentümern offen. Ohne die gemeindliche Bescheinigung ist die Vergünstigung ausgeschlossen; das Finanzamt ist an die Bescheinigung zwar grundsätzlich gebunden, prüft die übrigen steuerlichen Voraussetzungen aber eigenständig. Von der Denkmal-AfA nach § 7i EStG unterscheidet sich die Sanierungsgebiet-AfA dadurch, dass kein Denkmalstatus, sondern die Lage im Sanierungsgebiet Voraussetzung ist; beide Vergünstigungen können bei doppelt qualifizierten Gebäuden nicht kumulativ in Anspruch genommen werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer lässt ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet für 150.000 Euro modernisieren und erhält nach Abstimmung mit der Gemeinde die erforderliche Bescheinigung. Er kann die 150.000 Euro acht Jahre lang mit jeweils 9 Prozent (13.500 Euro p. a.) und weitere vier Jahre mit 7 Prozent (10.500 Euro p. a.) steuerlich absetzen.

Rechtsgrundlage

  • § 7h EStG – Erhöhte Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungskosten in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (9 % für 8 Jahre, 7 % für 4 Jahre).
  • §§ 142, 165 BauGB – Definieren die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

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