Segmentbogengaube

Auch: Rundbogengaube · Bogengaube

Die Segmentbogengaube ist eine Dachgaubenform, deren Dach als flacher Kreisbogenausschnitt (Segmentbogen) ausgeführt ist – eine architektonisch anspruchsvollere Variante zwischen der einfachen Schleppgaube und der stark geschwungenen Fledermausgaube.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Segmentbogengaube vor allem als gestalterisches Merkmal bei gehobenen oder historisierenden Bauten relevant:

  • Formgebung: Das Gaubendach beschreibt einen sanften Bogen (Segment eines Kreises), der optisch weicher wirkt als die geradlinige Schleppgaube, aber weniger aufwendig in der Zimmermannskonstruktion ist als die vollständig geschwungene Fledermausgaube.
  • Häufigkeit und Baustil: Diese Gaubenform findet sich häufig bei Villen, herrschaftlichen Wohnhäusern und historisierender Architektur aus der Gründerzeit sowie bei hochwertigen Neubauten, die einen repräsentativen Charakter anstreben.
  • Konstruktionsaufwand: Die gebogene Dachfläche erfordert eine aufwendigere Zimmermannsarbeit (z. B. gebogene Sparren oder Schalung) als geradlinige Gaubenformen, was sich in höheren Herstellungs- und ggf. Sanierungskosten niederschlägt – ein Punkt, der bei der Werteinschätzung berücksichtigt werden sollte.
  • Genehmigungspflicht: Wie bei anderen Gaubenformen ist der nachträgliche Einbau in der Regel baugenehmigungspflichtig nach der jeweiligen Landesbauordnung, insbesondere wenn sich dadurch die äußere Gestaltung oder die Kubatur des Gebäudes ändert.
  • Wertwirkung: Aufgrund der aufwendigeren und repräsentativeren Optik wird die Segmentbogengaube von vielen Käufern als hochwertiges architektonisches Detail wahrgenommen, das den Gesamteindruck eines Gebäudes deutlich aufwertet.

Beispiel aus der Praxis

Eine Villa aus der Gründerzeit verfügt an der Straßenfront über zwei symmetrisch angeordnete Segmentbogengauben, die dem Gebäude ein repräsentatives Erscheinungsbild verleihen. Der Makler hebt diese architektonische Besonderheit im Exposé als wertsteigerndes Merkmal hervor.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle bundesweite Rechtsgrundlage. Der Einbau bzw. die Veränderung von Gauben unterliegt in der Regel der Genehmigungspflicht nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO).

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