Taxonomiefähigkeit
Auch: Taxonomiekonformität · EU-Taxonomiefähigkeit
Taxonomiefähigkeit bezeichnet die Erfüllung der Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung, mit der die Europäische Union definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten – einschließlich Gebäude und Immobilien – als ökologisch nachhaltig gelten. Für Immobilien bemisst sich dies im Wesentlichen an der Energieeffizienz und dem Beitrag zum Klimaschutz.
Ausführliche Erklärung
Für Makler wird die Taxonomiefähigkeit vor allem bei der Beratung institutioneller Käufer, Fondsinvestoren und ESG-orientierter Privatkunden zunehmend relevant:
- Kernkriterien für Bestandsgebäude: Ein Gebäude gilt in der Regel als taxonomiekonform, wenn es zu den besten 15 % der nationalen oder regionalen Gebäude nach Primärenergiebedarf gehört ("Top 15 %-Kriterium") oder ein Energieeffizienzklasse-A-Niveau erreicht.
- Kriterien für Neubauten: Neubauten müssen einen Primärenergiebedarf aufweisen, der deutlich unter den nationalen Mindestanforderungen (NZEB-Standard, "Nearly Zero Energy Building") liegt, sowie einen Energieausweis mit entsprechender Zertifizierung vorweisen.
- Weitere Anforderungen ("Do No Significant Harm"): Neben der Energieeffizienz müssen Gebäude weitere Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, etwa Klimarisikoanpassung (Hochwasser-, Hitzeresilienz), Wassereffizienz, Kreislaufwirtschaft bei Baumaterialien und Vermeidung von Schadstoffen.
- Bedeutung für Finanzierung und Investoren: Banken und institutionelle Investoren müssen im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung und der CSRD-Berichtspflicht den Anteil taxonomiekonformer Vermögenswerte in ihren Portfolios ausweisen. Taxonomiefähige Immobilien profitieren daher von besseren Finanzierungskonditionen ("grüne Kredite") und höherer Nachfrage institutioneller Käufer.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vermarktung an Fonds, Versicherungen oder ESG-orientierte Käufer sollte die Taxonomiefähigkeit als Verkaufsargument aktiv geprüft und kommuniziert werden; bei nicht taxonomiefähigen Objekten (typischerweise ältere, unsanierte Bestandsgebäude) sollte auf das Stranded-Asset-Risiko und mögliche Preisabschläge hingewiesen werden.
- Abgrenzung zu anderen Nachhaltigkeitslabels: Taxonomiefähigkeit ist ein regulatorisch-finanzieller Begriff und unterscheidet sich von freiwilligen Gebäudezertifizierungen wie DGNB oder LEED, kann sich mit diesen aber inhaltlich überschneiden.
Beispiel aus der Praxis
Ein institutioneller Investor prüft den Erwerb eines Bürogebäudes für einen ESG-Immobilienfonds. Der Energieausweis weist das Gebäude als eines der effizientesten 12 % vergleichbarer Bürogebäude in der Region aus, zusätzlich liegt ein Nachweis zur Klimarisikoanpassung vor. Das Objekt gilt damit als taxonomiefähig und erfüllt die Anlagekriterien des Fonds – ein Argument, das der Makler aktiv in die Verhandlung einbringt.
Rechtsgrundlage
- EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) und die zugehörigen delegierten Rechtsakte zu den technischen Bewertungskriterien für Gebäude – legen die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Immobiliensektor fest.