Taxe
Auch: Versicherte Taxe · Vereinbarter Versicherungswert
Die Taxe ist ein von Versicherer und Versicherungsnehmer im Vertrag ausdrücklich vereinbarter Wert eines versicherten Gebäudes oder Gegenstands, der im Schadenfall grundsätzlich als maßgeblicher Versicherungswert gilt, ohne dass eine erneute Bewertung erforderlich ist. Sie schafft Klarheit über die Entschädigungshöhe und reduziert das Risiko einer Unterversicherung.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Taxe vor allem bei der Bewertung besonderer oder schwer standardisiert zu versichernder Gebäude relevant:
- Funktion: Anders als bei der üblichen gleitenden Neuwertversicherung, bei der der Versicherungswert über Baupreisindizes automatisch fortgeschrieben wird, legt die Taxe einen konkreten, im Vertrag fixierten Betrag fest, der im Schadenfall der Entschädigungsberechnung zugrunde gelegt wird – unabhängig vom tatsächlich nachgewiesenen Wiederherstellungswert, solange keine erhebliche Abweichung vorliegt.
- Rechtliche Bindungswirkung: Nach § 76 VVG gilt der vereinbarte Wert als Versicherungswert, sofern er nicht erheblich (in der Praxis meist mehr als 10 %) über dem wirklichen Versicherungswert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses liegt. Bei erheblicher Abweichung kann der Versicherer die Herabsetzung der Taxe verlangen.
- Anwendungsfälle: Häufig wird eine Taxe bei denkmalgeschützten Gebäuden, historischen Gutshäusern, Spezialimmobilien oder Kunstgegenständen vereinbart, bei denen eine Standardbewertung nach Wert-1914-Methode oder Baupreisindex nicht sachgerecht wäre.
- Vorteil für den Versicherungsnehmer: Die Taxe reduziert das Risiko, im Schadenfall wegen einer nachträglich festgestellten Unterversicherung nur anteilig entschädigt zu werden, da der vereinbarte Wert als verbindlich gilt.
- Praxisrelevanz beim Immobilienverkauf: Bei Objekten mit bestehender Taxe-Vereinbarung (insbesondere Baudenkmäler) sollte der Makler den Käufer über deren Fortbestand nach Eigentumswechsel (§ 95 VVG) informieren und prüfen, ob die vereinbarte Taxe angesichts von Sanierungen oder Wertsteigerungen noch aktuell ist.
Beispiel aus der Praxis
Für ein denkmalgeschütztes Gutshaus vereinbaren Eigentümer und Versicherer eine Taxe von 1,2 Millionen Euro als Versicherungswert, da eine Bewertung nach Standardverfahren die besonderen historischen Baumaterialien und Handwerkstechniken nicht angemessen abbilden würde. Nach einem Teilschaden durch Feuer wird die Entschädigung auf Basis dieser vereinbarten Taxe berechnet, ohne dass eine neue Wertermittlung erforderlich ist.
Rechtsgrundlage
- § 76 VVG – Bindungswirkung eines vertraglich vereinbarten Versicherungswerts (Taxe) und Voraussetzungen für dessen Anfechtung bei erheblicher Abweichung.