Typengenehmigung
Auch: Typgenehmigung · Typenzulassung
Die Typengenehmigung ist ein bauordnungsrechtliches Instrument, mit dem die grundsätzliche bauaufsichtliche Zulässigkeit eines standardisierten, mehrfach zu errichtenden Gebäudetyps einmalig geprüft und festgestellt wird. Bei nachfolgenden Bauvorhaben mit demselben Gebäudetyp muss die Bauaufsichtsbehörde diese grundsätzlichen Fragen nicht erneut vollständig prüfen, sodass sich das Genehmigungsverfahren für den Einzelstandort deutlich verkürzt.
Ausführliche Erklärung
Beim seriellen und modularen Bauen wird ein einmal entwickelter Gebäudetyp mit standardisierten Grundrissen und vorgefertigten Bauteilen an verschiedenen Standorten wiederholt eingesetzt. Ohne besondere Verfahrenserleichterung müsste jedes einzelne Bauvorhaben das vollständige Baugenehmigungsverfahren durchlaufen, obwohl der Gebäudetyp selbst technisch identisch bleibt. Die Typengenehmigung setzt hier an: Sie prüft und bestätigt vorab, dass ein bestimmter Gebäudetyp den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (etwa zu Standsicherheit, Brandschutz oder Schallschutz) grundsätzlich entspricht. Für die konkrete Bebauung eines einzelnen Grundstücks muss dann in der Regel nur noch geprüft werden, ob die standortspezifischen Anforderungen – etwa aus dem Bebauungsplan, zur Erschließung oder zum Nachbarschutz – eingehalten sind.
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung der Typengenehmigung; sie ist Sache des Landesbaurechts und in den Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich ausgestaltet, teils unter eigenständigen Bezeichnungen und mit unterschiedlichem Prüfungsumfang. Politisch wurde das Instrument insbesondere seit Mitte der 2010er-Jahre gefördert, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum durch schnellere Genehmigungsverfahren für seriell errichtete Wohngebäude zu begegnen. Für Bauträger und Wohnungsunternehmen ist die Typengenehmigung ein wichtiger Baustein, um Planungs- und Genehmigungskosten über mehrere Bauvorhaben hinweg zu senken; für Makler ist relevant, dass ein auf Typengenehmigung basierendes Gebäude in der Regel schneller marktreif verfügbar ist als ein individuell geplanter Neubau.
Beispiel aus der Praxis
Eine Wohnungsbaugesellschaft lässt einen Mehrfamilienhaustyp mit vorgefertigten Wand- und Deckenelementen entwickeln und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde als Typengenehmigung prüfen. Für nachfolgende Bauvorhaben mit demselben Gebäudetyp auf anderen Grundstücken muss die Behörde nur noch die standortspezifischen Fragen prüfen, wodurch sich das Genehmigungsverfahren erheblich verkürzt.
Rechtsgrundlage
Keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage; die Möglichkeit und Ausgestaltung einer Typengenehmigung für wiederkehrend eingesetzte Gebäudetypen ergibt sich aus den Landesbauordnungen der Bundesländer und ist im Einzelfall bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu klären.