Vermessung
Auch: Liegenschaftsvermessung · Katastervermessung
Vermessung bezeichnet die fachtechnische Feststellung von Lage, Grenzen, Flächen und Höhen eines Grundstücks oder Bauwerks. Sie wird von den Katasterämtern oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt und bildet die Grundlage für das amtliche Liegenschaftskataster.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Vermessung immer dann relevant, wenn Grenzverlauf, Flächenangaben oder die Lage baulicher Anlagen im Kaufprozess unklar oder streitig sind.
- Katasterämtliche Grundlagenvermessung: Die Liegenschaftsvermessung dient der Fortführung des Liegenschaftskatasters (Automatisiertes Liegenschaftskataster, ALKIS) und wird entweder von den staatlichen Vermessungs- und Katasterbehörden oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt, die hoheitliche Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen.
- Typische Anlässe: Grenzfeststellung und -abmarkung bei unklarem Grenzverlauf, Absteckung von Gebäuden vor Baubeginn, Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung eines Neubaus (in den meisten Bundesländern gesetzliche Pflicht) sowie Teilungsvermessung bei der Aufteilung eines Grundstücks.
- Rechtsverbindlichkeit: Die im Kataster geführten Vermessungsergebnisse (Flurstücksgrenzen, Flächenangaben) sind öffentlich-rechtlich verbindlich und Grundlage für Grundbucheintragungen; Abweichungen zwischen Kataster und tatsächlicher Nutzung (z. B. verschobene Zäune) können zu Grenzstreitigkeiten führen.
- Länderzuständigkeit: Das Vermessungswesen ist Ländersache; Organisation, Zuständigkeiten und die Rolle der ÖbVI unterscheiden sich daher zwischen den Bundesländern.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei unklaren Grenzverhältnissen, Teilflächenverkäufen oder Verdacht auf Abweichungen zwischen Katasterfläche und tatsächlicher Grundstücksgröße sollte frühzeitig eine amtliche Vermessung angeregt werden, um spätere Streitigkeiten zwischen Käufer und Nachbarn zu vermeiden.
Beispiel aus der Praxis
Beim Verkauf eines Grundstücks stellt sich heraus, dass die Gartenhecke des Nachbarn nicht exakt auf der im Kataster verzeichneten Grenze steht. Der Makler empfiehlt, vor Beurkundung eine Grenzfeststellung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen zu lassen, um Klarheit für den Käufer zu schaffen.
Rechtsgrundlage
Keine bundeseinheitliche Regelung; das Vermessungs- und Katasterwesen richtet sich nach den Vermessungs- und Katastergesetzen der einzelnen Bundesländer, die Zuständigkeiten, Verfahren und die Stellung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure regeln.