Vermessungsriss

Auch: Fortführungsriss · Grenzriss

Der Vermessungsriss ist die zeichnerische, maßstäbliche Aufzeichnung der Ergebnisse einer örtlichen Vermessung – er zeigt Grenzpunkte, Gebäudekanten, Maße und Winkel und dient als Grundlage für die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Ausführliche Erklärung

Wird ein Grundstück vermessen – etwa im Rahmen einer Grenzfeststellung, Teilungsvermessung oder Gebäudeeinmessung –, dokumentiert der Vermessungsingenieur die im Gelände erhobenen Maße, Winkel und Koordinaten in einem Riss. Traditionell handelte es sich um eine von Hand oder mit dem Tachymeter/GNSS-Gerät erstellte Zeichnung; heute erfolgt die Dokumentation überwiegend digital in Form von Koordinatenlisten und rechnergestützten Rissdarstellungen.

Fortführungsriss: Der klassische Begriff für den Vermessungsriss, der bei der Fortführung (Aktualisierung) des Liegenschaftskatasters entsteht – etwa bei einer Grundstücksteilung, Grenzänderung oder Neuvermessung eines Gebäudes. Er wird beim Katasteramt eingereicht und bildet die Grundlage für die Änderung der Katasterkarte und des Liegenschaftsbuchs.

Inhalt eines Vermessungsrisses:

  • Lage und Nummerierung der neu oder bestehend vermessenen Grenzpunkte
  • Maße zwischen den Grenzpunkten und zu Gebäudekanten
  • Bezugnahme auf trigonometrische Punkte bzw. das amtliche Festpunktfeld
  • Angaben zu Datum, Vermessungsstelle und beteiligtem Vermessungsingenieur

Praxisrelevanz für Makler: Der Vermessungsriss ist Teil der Katasterunterlagen und kann beim Katasteramt (bzw. dem zuständigen Amt für Geoinformation) eingesehen oder angefordert werden. Er ist besonders bei Grenzstreitigkeiten, unklaren Grundstücksgrenzen oder der Prüfung, ob ein Gebäude exakt innerhalb der Katastergrenzen errichtet wurde, hilfreich. Bei Grundstücksteilungen sollte der Makler prüfen, ob die neue Teilfläche bereits amtlich vermessen und im Kataster fortgeführt wurde – sonst kann eine Grundbuchumschreibung der neuen Parzelle noch nicht erfolgen.

Beispiel aus der Praxis

Nach der Teilung eines Grundstücks in zwei Bauparzellen erstellt der beauftragte Vermessungsingenieur einen Fortführungsriss mit den neuen Grenzpunkten und reicht ihn beim Katasteramt ein. Erst nach Anerkennung des Risses und Fortführung des Katasters kann die Teilfläche im Grundbuch als eigenständiges Flurstück eingetragen werden.

Rechtsgrundlage

Keine bundeseinheitliche Regelung; die Erstellung und Prüfung von Vermessungsrissen ist in den Vermessungs- und Katastergesetzen der einzelnen Bundesländer sowie den zugehörigen Verwaltungsvorschriften zur Führung des Liegenschaftskatasters geregelt.

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