Vermieterrechtsschutzversicherung
Auch: Mietrechtsschutz für Vermieter
Die Vermieterrechtsschutzversicherung übernimmt für Eigentümer vermieteter Immobilien die Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, etwa Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Streitigkeiten mit Mietern.
Ausführliche Erklärung
Vermietete Immobilien bergen ein spezifisches rechtliches Konfliktpotenzial, das die allgemeine private Rechtsschutzversicherung häufig nicht oder nur eingeschränkt abdeckt. Für Makler und vermietende Eigentümer relevant:
- Typische Streitfälle: Räumungsklagen bei Zahlungsverzug, Streitigkeiten über Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder die Wirksamkeit von Kündigungen.
- Leistungsumfang: Nach dem gesetzlichen Grundmodell der Rechtsschutzversicherung erbringt der Versicherer die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang – bei der Vermieterrechtsschutzversicherung konkret bezogen auf mietrechtliche Auseinandersetzungen.
- Objektbezogener Abschluss: Die Versicherung wird üblicherweise objektbezogen für die jeweils vermietete Immobilie abgeschlossen, nicht personenbezogen für den Eigentümer insgesamt; bei mehreren Mietobjekten sind entsprechend mehrere Verträge oder ein Portfoliovertrag erforderlich.
- Wartezeiten und Ausschlüsse: Wie bei Rechtsschutzversicherungen üblich gelten meist Wartezeiten nach Vertragsabschluss sowie Ausschlüsse für bereits vor Vertragsbeginn erkennbare Streitigkeiten.
Für Makler ist die Vermieterrechtsschutzversicherung insbesondere bei der Beratung von Kapitalanlegern relevant, die erstmals eine Immobilie vermieten und das rechtliche Konfliktrisiko unterschätzen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vermieter gerät mit seinem Mieter in Streit über eine Mieterhöhung. Da er eine Vermieterrechtsschutzversicherung für das Objekt abgeschlossen hat, übernimmt diese die Kosten für die anwaltliche Vertretung im anschließenden gerichtlichen Verfahren.
Rechtsgrundlage
- § 125 VVG – Grundlegende Leistungspflicht des Versicherers bei der Rechtsschutzversicherung, die für die Vermieterrechtsschutzversicherung als besondere Ausprägung gilt; der konkrete Deckungsumfang ergibt sich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen (ARB).