WC

Auch: Toilette · Gäste-WC · Sanitärraum

WC steht für „Water Closet" (Wasserklosett) und bezeichnet sowohl die sanitäre Einrichtung selbst als auch – im Wohnungskontext – einen separaten Toilettenraum, der vom eigentlichen Badezimmer getrennt ist.

Ausführliche Erklärung

Im deutschen Immobilienmarkt wird zwischen mehreren WC-Konstellationen unterschieden, die für Exposé, Grundriss und Wertermittlung relevant sind:

  • Gäste-WC: separater, meist kleiner Toilettenraum ohne Dusche/Badewanne, oft im Eingangsbereich einer Wohnung. Ein eigenes Gäste-WC gilt als attraktives Ausstattungsmerkmal, besonders bei größeren Wohnungen und Häusern.
  • Bad mit integriertem WC: die häufigste Lösung in kleineren Wohnungen, bei der Waschbecken, Dusche/Wanne und WC in einem Raum zusammengefasst sind.
  • Getrenntes WC vom Bad: in älteren Bauten oder größeren Grundrissen oft als eigener, fensterloser oder mit Fenster ausgestatteter Raum ausgeführt.

Bautechnisch unterliegt die WC-Installation den anerkannten Regeln der Technik (Anschluss an Frisch- und Abwasser, Belüftung fensterloser Räume nach Landesbauordnung). Für barrierefreies Wohnen gelten zusätzliche Anforderungen an Bewegungsflächen und Haltegriffe (siehe Barrierefreies Bad). In Exposés wird die Anzahl der WCs/Bäder häufig getrennt ausgewiesen, da sie ein eigenständiges Vermarktungsargument darstellt.

Beispiel aus der Praxis

Eine Vierzimmerwohnung verfügt neben dem Hauptbad mit Dusche und WC über ein zusätzliches Gäste-WC im Flur. Im Exposé wird dies als „Bad + Gäste-WC" ausgewiesen, was von vielen Familien als deutlicher Komfortvorteil wahrgenommen wird.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige bundesweite Rechtsgrundlage; Anforderungen an Lüftung, Wasseranschluss und Ausstattung von WC-Räumen ergeben sich aus den Landesbauordnungen sowie den technischen Regeln der Sanitärinstallation.

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