Barrierefreies Bad
Auch: Altersgerechtes Bad · Behindertengerechtes Bad
Ein barrierefreies Bad ist ein Badezimmer, das so geplant und ausgeführt ist, dass es auch von Menschen mit eingeschränkter Mobilität – etwa Rollstuhlnutzern oder älteren Personen – sicher, ohne fremde Hilfe und mit ausreichend Bewegungsfläche genutzt werden kann.
Ausführliche Erklärung
Maßgebliche technische Grundlage für die Planung barrierefreier Bäder in Deutschland ist die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen). Sie legt unter anderem fest:
- Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten (WC, Waschbecken, Dusche) von in der Regel 120 x 120 cm, bei rollstuhlgerechten Wohnungen 150 x 150 cm.
- Bodengleiche, schwellenlose Duschen mit rutschhemmendem Belag und geringem Gefälle zum Ablauf.
- Greif- und Bedienhöhen für Haltegriffe, Waschbecken und Bedienelemente, die auf eine einheitliche Achshöhe abgestimmt sind.
- Wandverstärkungen, damit nachträglich Haltegriffe an WC, Dusche und Wanne montiert werden können.
- Informationsvermittlung über mindestens zwei Sinne (z. B. visueller Kontrast zwischen Boden und Duschfläche zusätzlich zur taktilen Wahrnehmung).
Rechtlich verbindlich wird die DIN 18040-2 nur, soweit sie durch Landesbauordnungen oder Förderbedingungen (z. B. bei öffentlich geförderten Wohnungen) für verbindlich erklärt wird; im frei finanzierten privaten Wohnungsbau ist sie in der Regel eine freiwillige, aber empfohlene Planungsgrundlage. Für Maklerinnen und Makler ist ein barrierefreier oder barrierearmer Bad-Umbau ein relevantes Verkaufs- und Vermietungsargument im Kontext des demografischen Wandels und kann über Förderprogramme bezuschusst werden (siehe Fördermittel-Check).
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar plant den altersgerechten Umbau seines Badezimmers, um dort möglichst lange selbstständig wohnen zu können. Nach den Vorgaben der DIN 18040-2 wird eine bodengleiche Dusche mit 120 x 120 cm Bewegungsfläche sowie Haltegriffen neben WC und Dusche eingebaut.
Rechtsgrundlage
- DIN 18040-2 – Planungsnorm für barrierefreies Bauen in Wohnungen, einschließlich Anforderungen an barrierefreie Sanitärräume; verbindlich nur, soweit landesrechtlich oder durch Förderbedingungen vorgeschrieben.